Digitalisierung bei Steuererklärungen

Ab dem Veranlagungszeitraum 2019 werden der Finanzverwaltung von mitteilungspflichtigen Stellen übermittelte Daten grundsätzlich nicht mehr in den Papiervordrucken der Einkommensteuererklärung deklariert werden müssen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 19/15892 ) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion ( 19/15430 ) mit, die sich nach der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ erkundigt hatte. Den Steuerpflichtigen stehe es jedoch weiterhin frei, in der Steuererklärung eigene Angaben zu machen, da die von dritter Seite übermittelten Daten nicht die Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides hätten, erklärt die Regierung.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 78/2020