DStV-Erfolg: BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an

Mitteilung vom 04.02.2025

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) kritisierte diese kurzfristige gesetzliche Neuerung und forderte eine Konkretisierung der unklaren Anforderungen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) reagierte mit einem Schreiben vom 15.01.2025.

Gesetzliche Neuerung durch das JStG 2024

Auf Wunsch der Bundesländer erweiterte der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) den Umfang des Datensatzes der E-Bilanz nach § 5b EStG. Bereits für Wirtschaftsjahre, die in 2025 beginnen, ist die Übermittlung unverdichteter Kontennachweise mit Kontensalden verpflichtend. Ab dem Jahr 2028 kommen weitere Daten hinzu.

DStV fordert praxisnahe Klarstellung

Die neue Gesetzesfassung lässt jedoch offen, welche Daten genau als unverdichtete Kontennachweise mit Kontensalden zu verstehen sind. Der DStV intervenierte mit einem Schreiben an das BMF am 20.12.2024. Darin forderte er, dass lediglich die Kontonummer, die Kontobezeichnung und der Saldo der einzelnen Finanzbuchhaltungskonten übermittelt werden müssen. Einzelbuchungen und Personenkonten sollten explizit nicht Teil der Übermittlungspflicht sein. Zudem mahnte der DStV die Finanzbehörden, den Grundsatz der Datensparsamkeit zu beachten (vgl. DStV-Info vom 13.01.2025).

BMF reagiert mit Klarstellung

Das BMF nahm die Bedenken des DStV auf und bestätigte mit Schreiben vom 15.01.2025 dessen Auffassung. Nach Einschätzung des BMF umfassen die unverdichteten Kontennachweise:

  • Kontonummer
  • Kontenbezeichnung
  • Kontensaldo
  • Zugehörige Position der E-Bilanz aller Sachkonten

Nicht in die Übermittlung einzubeziehen sind Konten der Nebenbücher, insbesondere Personenkonten.

Weiteres Vorgehen

Zusätzlich kündigte das BMF an, eine entsprechende Definition des Begriffs der „unverdichteten Kontennachweise“ in das BMF-Schreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie 6.9 aufzunehmen. Die Veröffentlichung des Schreibens ist für Juni 2025 geplant.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V.