Deutscher Steuerberaterverband (DStV), Mitteilung vom 13.11.2024
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) fordert, dass die Einführung des Nachhaltigkeits-Reportings, die durch die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ((EU) 2022/2464 – CSRD) veranlasst wird, praxisgerecht umgesetzt wird. Im Gespräch mit der EU-Kommission sprach DStV-Vizepräsident StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister über die speziellen Herausforderungen, die der Mittelstand im Zuge dieser neuen Berichtspflichten erlebt. Dabei betonte er die Notwendigkeit eines ausgewogenen Ansatzes bei der Erstellung, Prüfung und Überwachung der Berichte.
Obwohl die CSRD-Richtlinie in Deutschland noch nicht vollständig umgesetzt ist, befinden sich viele mittelständische Unternehmen bereits in der Einführungsphase des Nachhaltigkeits-Reportings. Dies führt zu einem erheblichen Anpassungsaufwand, insbesondere, da die Standards teilweise komplex und textlastig sind. Hagemeister kritisierte, dass die aktuellen Anforderungen nicht nur wenig praktikabel, sondern auch unzureichend rechtssicher seien. Ein weiterer Kritikpunkt des DStV betrifft den zusätzlichen Bürokratieaufwand, der für die Unternehmen durch die umfangreichen Berichtspflichten entsteht.
Die EU-Kommission betonte, dass Maßnahmen ergriffen wurden, um diesen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren. So verwies die zuständige EU-Kommissarin, Mairead McGuinness, in einem Schreiben an europäische Ministerien auf die Einführung einer Lernphase für Unternehmen und Prüfer. Diese soll eine schrittweise Umsetzung ermöglichen und auch die Verwendung von Schätzungen zulassen, um unverhältnismäßige Kosten zu vermeiden.
Eine geplante Anpassung, die den Mittelstand zusätzlich entlasten könnte, ist die Einführung der Unternehmenskategorie „Small Midcaps“. Diese neue Kategorie würde eine vereinfachte Berichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen ermöglichen.
Ein weiteres Ziel der EU-Kommission ist die Einführung anwenderfreundlicher, digitaler Standardformate sowie eines zentralen Portals, das als „One-Stop-Shop“ alle Nachhaltigkeitsanforderungen verschiedener Rechtsakte bündeln soll. Ein solches System würde die Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Unternehmen erheblich erleichtern.
Die EU plant zudem die Veröffentlichung freiwilliger Standards für kleine und mittlere Unternehmen (VSME), um den bürokratischen Aufwand im Zusammenhang mit der Lieferkette, der Kreditvergabe und der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung zu reduzieren. Der DStV unterstützt diese Maßnahme und betont die Notwendigkeit eines breiten Konsenses, um unnötige bürokratische Hürden zu vermeiden.
Fazit: Der DStV plädiert für eine praxisorientierte Umsetzung des Nachhaltigkeits-Reportings. Gerade für mittelständische Unternehmen ist eine schlanke, digital unterstützte und flexible Berichterstattung von großer Bedeutung. Nur so lassen sich die zusätzlichen Anforderungen in einem vertretbaren Rahmen umsetzen, ohne die betroffenen Betriebe unnötig zu belasten.
Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V.