DStV, Pressemitteilung vom 18.10.2024
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Entwurf zur Anpassung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vorgelegt. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hatte sich bereits seit Längerem gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) für notwendige Änderungen eingesetzt. Nach fast fünf Jahren sind insbesondere bei den Gebühren überfällige Anpassungen erforderlich.
Trotz der Bemühungen bleibt der Entwurf aus Sicht des Berufsstands hinter den Erwartungen zurück. Besonders bei den Gebührensätzen gibt es noch erhebliches Verbesserungspotenzial. Laut dem DStV reicht die vorgeschlagene Erhöhung nicht aus, um die gestiegenen Personal- und Sachkosten in den Kanzleien zu decken. Die seit der letzten Anpassung im Jahr 2020 fortschreitende Inflation wird nur unzureichend berücksichtigt. Zwischen 2020 und 2023 stieg die Teuerungsrate um 16,7 %, und bis September 2024 beträgt sie sogar 19,7 %. Im Vergleich dazu erscheint die geplante Erhöhung der Wertgebühren um lediglich 6 % zu niedrig.
Darüber hinaus fordert der DStV eine Anpassung der Abrechnungsregeln bei der Lohnbuchführung. Für die erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und die Erfassung von Arbeitnehmerdaten sollte eine Abrechnung nach Zeitgebühr erfolgen, da dies den tatsächlichen Aufwand besser widerspiegeln würde. Die derzeitige Betragsrahmengebühr wird diesem Aufwand oft nicht gerecht.
Positiv bewertet der DStV jedoch Vorschläge, die eine Angleichung an die Vergütungsregeln der Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorsehen. Dies betrifft etwa Vereinbarungen zur Vergütung oder die Abrechnung von Tage- und Abwesenheitsgeldern bei Geschäftsreisen.
Weitere Details finden Sie in der DStV-Stellungnahme R 03/2024 vom 16.10.2024, die auf den Webseiten des DStV einsehbar ist. Der DStV wird das Verfahren im Interesse des Berufsstands weiterhin aufmerksam begleiten.
Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V.