DStV nimmt Stellung zum Steueränderungsgesetz 2025: Mehr Vereinfachung, weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit

Arbeitstagepauschale, Ehrenamt, Registrierkassenpflicht und Grunderwerbsteuer im Fokus

Das Steueränderungsgesetz 2025 soll den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und das bürgerschaftliche Engagement fördern. Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) begrüßt diese Zielsetzung grundsätzlich – sieht aber umfangreichen Nachbesserungsbedarf. In seiner aktuellen Stellungnahme (S 09/25) bewertet der DStV den Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/1974), kommentiert die Empfehlungen des Bundesrats und macht konkrete Vorschläge für Verbesserungen.


1. Arbeitstagepauschale statt allein erhöhter Entfernungspauschale

Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung der Entfernungspauschale auf 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer vor. Der DStV bezeichnet dies als „richtigen, aber nur vorübergehenden“ Schritt.

Der Verband fordert mit Nachdruck die Einführung einer Arbeitstagepauschale, wie sie:

  • von der Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ (2024) empfohlen wurde und
  • im Koalitionsvertrag 2025 verankert ist.

Die Arbeitstagepauschale würde:

  • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte,
  • Homeoffice-Tage sowie
  • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer

in einer einzigen Pauschale bündeln.

Vorteile laut DStV:

  • deutliche Entbürokratisierung,
  • weniger Nachweise,
  • fairere Berücksichtigung moderner Arbeitsformen,
  • Effizienzgewinn für Verwaltung und Steuerpflichtige.

2. Pauschalen für Ehrenamt und Übungsleiter: Anpassung sinnvoll, aber unzureichend

Der Gesetzentwurf erhöht die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, was der DStV ausdrücklich begrüßt.
Gleichzeitig kritisiert er:

👉 Eine punktuelle Erhöhung reicht nicht aus.

Der Verband fordert deshalb:

  • eine inflationsorientierte Anpassung der Pauschalen,
  • regelmäßige und systematische Überprüfungen,
  • automatische Anpassungsmechanismen wie in anderen EU-Staaten.

Damit solle verhindert werden, dass der reale Wert der Pauschalen durch Inflation fortlaufend ausgehöhlt wird.


3. Bundesratsempfehlungen: DStV lehnt Verschärfungen bei Mitteilungspflichten ab

Der Bundesrat schlägt vor, die nicht oder verspätet erfüllte Mitteilungspflicht über elektronische Aufzeichnungssysteme als Ordnungswidrigkeit einzustufen.

Der DStV hält dagegen:

  • Es gebe keine flächendeckenden Verstöße,
  • die elektronische Übertragungsmöglichkeit wurde erst ab 01.01.2025 geschaffen,
  • Startschwierigkeiten seien normal und müssten berücksichtigt werden.

Hinzu komme:
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Registrierkassenpflicht zunächst zu evaluieren.
Verschärfungen dürfe es erst geben, wenn sie nachweislich erforderlich sind.


4. Grunderwerbsteuer: DStV fordert echten Systemwechsel

Ein besonders praxisrelevanter Themenblock betrifft die Grunderwerbsteuer. Der DStV bemängelt:

  • die zunehmende Komplexität der Normen,
  • die starke Fokussierung auf die Schließung vermeintlicher Steuerschlupflöcher,
  • die daraus resultierende Rechtsunsicherheit,
  • schwer durchschaubare parallele Besteuerungstatbestände.

Der Verband fordert daher:

→ eine grundlegende, rechtssichere und wettbewerbsfähige Reform der Grunderwerbsteuer.

Konkret schlägt der DStV vor:

  • verlängerte Anzeigefristen,
  • verlässliche Regeln für Personengesellschaften ab 2027,
  • Vermeidung doppelter Belastungen wirtschaftlich einheitlicher Vorgänge,
  • weniger komplexe Strukturregelungen.

Diese Punkte greifen bekannte Probleme der Immobilien- und Unternehmenspraxis auf.


5. DStV als Sachverständiger im Finanzausschuss

Bei der Anhörung zum Steueränderungsgesetz 2025 am 10.11.2025 war der DStV als Sachverständiger vertreten – durch die Geschäftsführerin RAin/StBin Sylvia Mein. Die zentrale Botschaft an die Politik:

👉 Steueränderungen müssen die Praxis entlasten und nicht verkomplizieren.


Fazit

Der DStV unterstützt die Zielrichtung des Steueränderungsgesetzes 2025, sieht aber dringenden Reformbedarf:

  • Die Arbeitstagepauschale ist die beste Lösung für moderne Arbeitsformen.
  • Ehrenamt und Übungsleiter müssen regelmäßig inflationsangepasst werden.
  • Neue Sanktionen oder Bürokratielasten lehnt der Verband ab.
  • Eine echte Reform der Grunderwerbsteuer ist überfällig.

Mit seiner Stellungnahme liefert der DStV der Politik wichtige Impulse – und gibt der steuerberatenden Praxis eine klare Stimme.


Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e. V., Mitteilung vom 12.11.2025