Durchschnittssteuersatz in der Landwirtschaft ab 2024

Laut einer Meldung des Deutschen Bundestags vom 8. Dezember 2023 wird der Durchschnittssatz der Umsatzsteuer in der Landwirtschaft ab dem Jahr 2024 auf 8,4 Prozent festgelegt. Diese Information stammt aus einer Unterrichtung (20/9625) der Bundesregierung an den Bundestag.

Gemäß Paragraf 24 Absatz 5 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ist das Bundesministerium der Finanzen verpflichtet, jährlich die Höhe des Durchschnittssatzes zu überprüfen und dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis zu berichten. Die aktuelle Überprüfung hat ergeben, dass der zutreffende Durchschnittssatz, der die Vorsteuerbelastung für Landwirte abbildet, ab 2024 bei 8,4 Prozent liegen wird.

Diese Anpassung des Durchschnittssatzes ist relevant für Landwirte, da sie die Höhe der Umsatzsteuer beeinflusst, die sie auf ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Dienstleistungen zu entrichten haben. Die Unterlagen, die den berechneten Wert sowie weitere Hinweise zur Berechnung enthalten, sind der Drucksache als Anlagen beigefügt.

Quelle: Deutscher Bundestag – hib-Nr. 924/2023