Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben vom 6. Dezember 2023 (III C 3 – S-7532 / 19 / 10002 :003) neue Vordruckmuster für die umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern bekanntgegeben. Dieses Schreiben ist ein koordinierter Ländererlass, der nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder entstanden ist.

Die wichtigsten Punkte des Schreibens sind:

  1. Einführung neuer Vordruckmuster:
    • FsEAusUN: Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern.
    • FsEAusUN Ausfüllhilfe: Eine Ausfüllhilfe für den oben genannten Fragebogen.
  2. Berücksichtigung des Nullsteuersatzes: Im Hinblick auf die Einführung eines Nullsteuersatzes nach § 12 Abs. 3 UStG wurden entsprechende Abfragen in den Fragebogen aufgenommen und notwendige Anpassungen in den Abschnitten der besonderen Besteuerungsverfahren vorgenommen.
  3. Verfügbarkeit in mehreren Sprachen: Die Vordruckmuster werden auch in englischer und französischer Sprache bereitgestellt und sind in allen Sprachversionen gleichermaßen gültig.
  4. Herstellung der Vordrucke: Die Vordrucke sollen auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster hergestellt werden.
  5. Gültigkeit: Die neuen Vordruckmuster gelten ab dem Besteuerungszeitraum 2023.
  6. Ersetzung früherer Regelungen: Dieses Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 24. August 2021 bezüglich der im Absatz 1 genannten Vordruckmuster.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und ist eine wichtige Information für im Ausland ansässige Unternehmer, die umsatzsteuerlich in Deutschland erfasst werden.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen