Ein Überblick zu steuerrechtlich relevanten Verfahren beim Bundesverfassungsgericht, die zur Entscheidung in 2024 anstehen

Das Bundesverfassungsgericht steht im Jahr 2024 vor einer Reihe von bedeutenden Entscheidungen, die weitreichende Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht haben könnten. Die Verfahren umfassen eine breite Palette von Themen, von der Erbschaft- und Schenkungsteuer über die Körperschaftsteuer bis hin zum Solidaritätszuschlag. Hier ein Überblick über einige der Schlüsselverfahren und deren mögliche Implikationen.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

1 BvR 804/22 betrifft die Verfassungsmäßigkeit der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen beim Übergang betrieblichen Vermögens. Die Kernfrage ist, ob die aktuellen Regelungen im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz 2016 und im Bewertungsgesetz bestimmte Erwerber unzulässig benachteiligen. Eine Entscheidung zuungunsten der aktuellen Regelung könnte zu einer Überarbeitung der Steuervergünstigungen führen und hätte somit direkte Auswirkungen auf die Übertragung von Unternehmensvermögen.

1 BvF 1/23 zielt auf eine verfassungsrechtliche Prüfung ab, ob bestimmte Abschnitte des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Entscheidung in diesem Verfahren könnte die Grundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer erheblich verändern.

Umweltbezogene Steuern

1 BvR 1726/23 befasst sich mit der Rechtmäßigkeit einer kommunalen Steuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck in Tübingen. Dieses Verfahren könnte Signalwirkung für ähnliche kommunale Steuerinitiativen haben und die Diskussion über umweltbezogene Steuern und Abgaben weiter anfachen.

Körperschaft- und Gewerbesteuer

2 BvL 19/14 ist ein Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs, der die Vereinbarkeit von § 8 Abs. 1 KStG 2002 in Verbindung mit § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG 2002 und § 10a Satz 2 GewStG 2002 mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG hinterfragt. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf die Verlustverrechnung bei Körperschaften und Gewerbebetrieben haben.

Solidaritätszuschlag

2 BvR 1505/20 ist eine Verfassungsbeschwerde gegen die Fortführung des Solidaritätszuschlagsgesetzes. Die Beschwerdeführer argumentieren, dass die Fortführung des Solidaritätszuschlags nach dem ursprünglich vorgesehenen Ende des Solidarpakts II nicht mehr gerechtfertigt sei. Eine Entscheidung gegen das aktuelle Gesetz könnte das Ende des Solidaritätszuschlags bedeuten oder zumindest eine signifikante Anpassung erfordern.

Fazit

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2024 werden zweifellos erhebliche Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht und die steuerliche Planung haben. Steuerpflichtige, Unternehmen und Berater sollten die Entwicklungen genau verfolgen, um sich auf mögliche Änderungen vorbereiten zu können. Die anstehenden Verfahren unterstreichen die dynamische Natur des Steuerrechts und die Notwendigkeit, steuerliche Strategien regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.