Ein Verbraucher, der einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug ohne Kaufverpflichtung schließt, hat kein Widerrufsrecht

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass ein Verbraucher, der einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug ohne Kaufverpflichtung schließt, kein Widerrufsrecht hat. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde.

Dagegen kann ein Verbraucher, der einen Kreditvertrag im Hinblick auf den Kauf eines Fahrzeugs schließt, ohne dass er ordnungsgemäß über seine Rechte und Pflichten informiert wurde, jederzeit den Widerruf erklären, solange die Informationen nicht vollständig und zutreffend erteilt wurden, vorausgesetzt, der Widerruf erfolgt vor der vollständigen Erfüllung des Vertrags.

Auswirkungen für die Praxis

Die Entscheidung des EuGH hat folgende Auswirkungen für die Praxis:

  • Verbraucher, die einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug ohne Kaufverpflichtung schließen, haben kein Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass sie den Vertrag nach Vertragsschluss nicht mehr ohne Weiteres kündigen können.
  • Verbraucher, die einen Kreditvertrag im Hinblick auf den Kauf eines Fahrzeugs schließen, können den Vertrag widerrufen, wenn sie bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über ihre Rechte und Pflichten informiert wurden. Dies gilt auch dann, wenn der Widerruf lange nach Vertragsschluss erfolgt.

Rechtsfolgen

Die Entscheidung des EuGH ist rechtskräftig. Verbraucher, die von ihrer Widerrufsmöglichkeit Gebrauch machen möchten, sollten sich an die für sie zuständige Verbraucherschutzzentrale wenden.