Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a des DBA-Österreich

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit dem zuständigen Finanzamt in Österreich eine Konsultationsvereinbarung zur einheitlichen Anwendung und Auslegung der Grenzgängerregelung des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Österreich) abgeschlossen. Die Vereinbarung ist für Anwendungs- und Auslegungsfragen des Artikels 15 Absatz 6 und Artikels 19 Absatz 1a des DBA-Österreich anwendbar.

Die Konsultationsvereinbarung soll dazu beitragen, dass die Grenzgängerregelung in beiden Ländern einheitlich und rechtssicher angewendet wird. Sie enthält unter anderem Regelungen zu folgenden Fragen:

  • Der Begriff des „Grenzgängers“
  • Die Zuordnung der Einkünfte eines Grenzgängers
  • Die Verrechnung von Doppelbesteuerung

Die Konsultationsvereinbarung ist eine wichtige Grundlage für die Anwendung der Grenzgängerregelung in der Praxis. Sie soll dazu beitragen, dass Grenzgänger ihre Rechte und Pflichten besser verstehen und dass eine Doppelbesteuerung vermieden wird.

Auswirkungen für die Praxis

Die Konsultationsvereinbarung hat folgende Auswirkungen für die Praxis:

  • Grenzgänger können sich bei Fragen zur Anwendung der Grenzgängerregelung in beiden Ländern auf die Konsultationsvereinbarung berufen.
  • Die Finanzbehörden sind verpflichtet, die Konsultationsvereinbarung bei der Anwendung der Grenzgängerregelung zu beachten.

Die Konsultationsvereinbarung ist ab dem 21. August 2023 in Kraft getreten.