Mit dem Wachstumschancengesetz, das zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (B2B) zur Pflicht. Diese Maßnahme ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung des Geschäftsverkehrs und hat zum Ziel, die Prozesse zur Erstellung und Verarbeitung von Rechnungen effizienter und transparenter zu gestalten. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die wichtigsten Änderungen und was Unternehmer beachten müssen.
1. Was ändert sich ab dem 1. Januar 2025?
Bis Ende 2024 war es in Deutschland zulässig, Rechnungen in Papierform oder als PDF zu versenden, solange der Empfänger dem zustimmte. Ab dem 1. Januar 2025 wird dies für B2B-Umsätze zwischen inländischen Unternehmern nicht mehr ausreichen. Eine elektronische Rechnung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, muss im strukturierten Format ausgestellt werden. Dazu gehören Formate wie die XRechnung oder das europäische Format ZUGFeRD.
2. Wer ist betroffen?
Von der Neuregelung betroffen sind alle inländischen Unternehmen, die steuerpflichtige Umsätze im Rahmen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) erzielen. Ausgenommen sind Rechnungen für steuerfreie Umsätze, wie z. B. Vermietung und Verpachtung, sowie Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro.
3. Welche Formate sind zulässig?
Die E-Rechnung muss in einem strukturierten Format übermittelt werden, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Zulässige Formate umfassen u. a.:
- XRechnung: Das Standardformat für öffentliche Aufträge in Deutschland.
- ZUGFeRD 2.0 (ausgenommen MINIMUM und BASIC-WL Profile): Ein hybrides Format, das sowohl maschinenlesbare Daten als auch ein menschenlesbares PDF enthält.
4. Übergangsregelungen
Es gibt einige Übergangsfristen, die Unternehmern die Umstellung erleichtern sollen. Bis Ende 2026 dürfen Unternehmen, deren Umsatz 800.000 Euro nicht überschreitet, weiterhin andere Rechnungsformate verwenden. Für alle anderen gilt die Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung bereits ab dem 1. Januar 2025.
5. Vorteile der E-Rechnung
Die Umstellung auf die E-Rechnung bringt viele Vorteile mit sich:
- Effizienz: Die automatisierte Verarbeitung spart Zeit und reduziert Fehler.
- Transparenz: Die elektronische Rechnungsstellung schafft eine bessere Nachverfolgbarkeit von Geschäftsvorfällen.
- Kosteneinsparungen: Durch die Digitalisierung entfallen Druck- und Versandkosten.
Fazit
Die Einführung der E-Rechnung ab 2025 ist ein bedeutender Schritt zur Modernisierung der Geschäftsprozesse in Deutschland. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten und ihre internen Abläufe entsprechend anpassen, um von den Vorteilen zu profitieren und Strafen zu vermeiden.
Weitere Informationen und Details zur Umsetzung finden Sie auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Finanzen.