Einheitliche Schnittstelle für Buchführungsdaten: DStV nimmt Stellung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Entwurf für eine Verordnung zur Einführung einer einheitlichen Schnittstelle für Buchführungsdaten veröffentlicht.

Ziel der Verordnung:

  • Beschleunigung steuerlicher Betriebsprüfungen
  • Verringerung des Konvertierungsaufwands bei der Datenübermittlung

Kritikpunkte des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV):

  • Erweiterung der Aufzeichnungspflichten: Die Verordnung geht in Teilen über die Anforderungen der GoBD hinaus.
  • Gefährdete Beweiskraft der Buchführung: Bei Nichtbeachtung der einheitlichen Schnittstelle droht die Begrenzung der Beweiskraft.
  • Massive Umsetzungskosten für Steuerpflichtige: Anpassung der Datenverarbeitungssysteme erforderlich.

Der DStV fordert Nachbesserungen:

  • Streichung der Schätzungsbefugnis des Finanzamts
  • Restriktive Auslegung der Verordnung
  • Keine Verlagerung des Risikos auf die Steuerpflichtigen

Inkrafttreten:

Die Verordnung soll am 31.12. des dritten auf die Verkündung folgenden Jahres in Kraft treten.

Handlungsempfehlung:

Steuerpflichtige und Berater sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen der Verordnung vertraut machen und die notwendigen Anpassungen in ihren Datenverarbeitungssystemen vornehmen.