Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Entwurf für eine Verordnung zur Einführung einer einheitlichen Schnittstelle für Buchführungsdaten veröffentlicht.
Ziel der Verordnung:
- Beschleunigung steuerlicher Betriebsprüfungen
- Verringerung des Konvertierungsaufwands bei der Datenübermittlung
Kritikpunkte des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV):
- Erweiterung der Aufzeichnungspflichten: Die Verordnung geht in Teilen über die Anforderungen der GoBD hinaus.
- Gefährdete Beweiskraft der Buchführung: Bei Nichtbeachtung der einheitlichen Schnittstelle droht die Begrenzung der Beweiskraft.
- Massive Umsetzungskosten für Steuerpflichtige: Anpassung der Datenverarbeitungssysteme erforderlich.
Der DStV fordert Nachbesserungen:
- Streichung der Schätzungsbefugnis des Finanzamts
- Restriktive Auslegung der Verordnung
- Keine Verlagerung des Risikos auf die Steuerpflichtigen
Inkrafttreten:
Die Verordnung soll am 31.12. des dritten auf die Verkündung folgenden Jahres in Kraft treten.
Handlungsempfehlung:
Steuerpflichtige und Berater sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen der Verordnung vertraut machen und die notwendigen Anpassungen in ihren Datenverarbeitungssystemen vornehmen.