Einkommensteuerermäßigung bei Erbschaftsteuer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass der Beginn des fünfjährigen Begünstigungszeitraums für die Einkommensteuerermäßigung nach § 35b EStG allein vom Entstehungszeitpunkt der Erbschaftsteuer abhängt, der regelmäßig mit dem Tod des Erblassers eintritt. Dieses Urteil ist besonders relevant für Steuerpflichtige, die sowohl mit Einkommensteuer als auch mit Erbschaftsteuer belastet sind, beispielsweise bei der Veräußerung von geerbten Vermögensgegenständen.

Hintergrund: § 35b EStG und die Doppelbelastung

Wenn Einkünfte sowohl der Einkommensteuer als auch der Erbschaftsteuer unterliegen, kann es zu einer Doppelbelastung kommen. Um diese Belastung abzumildern, sieht § 35b EStG eine Einkommensteuerermäßigung vor. Diese Ermäßigung kann jedoch nur in einem engen zeitlichen Rahmen beantragt werden – nämlich innerhalb des Begünstigungszeitraums, der fünf Jahre ab dem Entstehungszeitpunkt der Erbschaftsteuer umfasst.

Maßgeblicher Zeitpunkt: Entstehung der Erbschaftsteuer

Entscheidend für den Beginn dieses Zeitraums ist der Tod des Erblassers, der den Entstehungszeitpunkt der Erbschaftsteuer markiert. Die Festsetzung der Steuer oder der Zeitpunkt, zu dem der Erbe tatsächlich über das geerbte Vermögen verfügen kann, spielen keine Rolle. Das bedeutet, dass auch dann, wenn der Erbe erst Jahre nach dem Tod des Erblassers über das Erbe verfügen kann, der Begünstigungszeitraum dennoch ab dem Todestag des Erblassers zählt.

Im Streitfall, der dem Urteil zugrunde lag, wurde das geerbte Vermögen erst sechs Jahre nach dem Tod des Erblassers veräußert. Da der fünfjährige Begünstigungszeitraum bereits abgelaufen war, konnte der Erbe die Einkommensteuerermäßigung nach § 35b EStG nicht mehr in Anspruch nehmen.

Auswirkungen auf die Praxis

Dieses Urteil verdeutlicht, dass es für Steuerpflichtige, die eine Steuerermäßigung nach § 35b EStG in Anspruch nehmen möchten, entscheidend ist, die zeitlichen Vorgaben strikt im Auge zu behalten. Selbst wenn die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Nachlass erst später erlangt wird, beginnt der relevante Zeitraum mit dem Tod des Erblassers. Daher ist es wichtig, rechtzeitig zu planen und zu prüfen, ob eine Veräußerung innerhalb des Begünstigungszeitraums sinnvoll und möglich ist.

Fazit

Der Bundesfinanzhof hat mit diesem Urteil klargestellt, dass der Entstehungszeitpunkt der Erbschaftsteuer ausschlaggebend für den Beginn des fünfjährigen Begünstigungszeitraums nach § 35b EStG ist. Für Steuerpflichtige bedeutet dies, dass sie sorgfältig darauf achten müssen, innerhalb dieses Zeitraums aktiv zu werden, um die Steuerermäßigung geltend machen zu können. Eine Doppelbelastung durch Einkommensteuer und Erbschaftsteuer ist in bestimmten Fällen hinzunehmen, wenn der Begünstigungszeitraum überschritten wird.