Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF sein Schreiben vom 13.09.2010, (BStBl 2010 I 681, LEXinform 5232914) aktualisiert und dabei insbesondere den Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10 Abs. 1 und zur Besteuerung von Versorgungsbezügen nach § 19 Abs. 2 sowie von Einkünften nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG behandelt.

Das BMF geht ausführlich auf die folgenden Punkte ein:

  1. Abzug von Vorsorgeaufwendungen – § 10 EStG,
  2. Besteuerung von Versorgungsbezügen – § 19 Abs. 2 EStG,
  3. Besteuerung von Einkünften gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG,
  4. Besonderheiten beim Versorgungsausgleich,
  5. Anwendungsregelung.

Die vollständige Fassung des Schreibens finden Sie auf der Homepage des BMF.

Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 3 – S-2221 / 12 / 10010:004 | IV C 5 – S-2345 / 08 / 0001 vom 19.08.2013