Entwurf eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens mit Japan

Einigung auf Quellensteuersenkungen und Schiedsverfahren

Am 3. Juli 2015 wurde in Tokio zum Abschluss der 5. Runde formeller Verhandlungen der Entwurf eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Japan paraphiert. Es wird nach seiner Unterzeichnung und seinem Inkrafttreten das im Jahr 1966 abgeschlossene und 1979 und 1983 geänderte Abkommen ersetzen.

Der Entwurf sieht eine umfassende Änderung des bestehenden DBA vor. Vorgesehen sind Senkungen der Quellensteuern auf Dividenden-, Zins- und Lizenzzahlungen, um Investitionen zwischen beiden Staaten zu fördern. Ferner soll die Abgrenzung der Besteuerungsrechte bei Unternehmenseinkünften u. a. unter Berücksichtigung der OECD-Grundsätze zur Gewinnzurechnung bei Betriebsstätten (Authorized OECD Approach – AOA) erfolgen. Die in Fällen drohender Doppelbesteuerung mögliche Streitbeilegung durch Verständigungsverfahren wird um ein verbindliches Schiedsverfahren ergänzt werden. Das geplante neue Abkommen wird auch die grenzüberschreitende Amtshilfe in Steuersachen um die Beitreibung von Steuerforderungen erweitern.

Die Paraphierung des Entwurfs markiert den Abschluss der Verhandlungen auf Arbeitsebene. Nach Durchführung der internen Prüfung und Übersetzung des Entwurfes durch beide Seiten wird als nächster Schritt die Unterzeichnung des Abkommens angestrebt.

Quelle: BMF, Pressemitteilung vom 16.07.2015