Erbschaft- und Schenkungsteuer – Marktanpassungsabschlag bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils

Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer stellt die Bewertung von Miteigentumsanteilen an Grundstücken eine besondere Herausforderung dar. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster hat hierzu eine wichtige Entscheidung getroffen, die für Steuerpflichtige von großem Interesse sein könnte.

Die rechtliche Ausgangslage

Ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück entspricht in der Regel nicht dem rechnerischen Anteil am gemeinen Wert des gesamten Grundstücks. Der Grund hierfür liegt in der eingeschränkten Verfügbarkeit und den damit verbundenen Einschränkungen für den Miteigentümer, der sich bezüglich der Nutzung des Grundstücks mit den anderen Eigentümern abstimmen muss.

Entscheidung des FG Münster

Das FG Münster hat in seinem Urteil vom 24. November 2022 entschieden, dass bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils ein Marktanpassungsabschlag vorzunehmen ist. Dieser Abschlag soll die niedrigere Verkehrsfähigkeit eines Miteigentumsanteils widerspiegeln. Das Gericht erkannte an, dass ein Miteigentumsanteil häufig schwerer zu verkaufen ist als das gesamte Grundstück, was dessen Marktwert beeinträchtigt.

Bedeutung des Gutachtens

Für Steuerpflichtige, die diesen Marktanpassungsabschlag geltend machen wollen, ist es notwendig, ein entsprechendes Gutachten vorzulegen. Dieses Gutachten muss überzeugend darlegen, dass der Miteigentumsanteil aufgrund seiner eingeschränkten Verkehrsfähigkeit weniger wert ist, als es der rechnerische Anteil am Verkehrswert des Grundstücks vermuten lässt.

Position des Fiskus

Der Fiskus möchte allerdings einen pauschalen Marktanpassungsabschlag, der die niedrigere Verkehrsfähigkeit eines Miteigentumsanteils abbildet, nicht anerkennen. Daher ist nun der Bundesfinanzhof (BFH) gefragt, eine endgültige Entscheidung in dieser Sache zu treffen.

Fazit

Die Entscheidung des FG Münster könnte eine bedeutende Änderung in der Bewertungspraxis für Miteigentumsanteile bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer bedeuten. Steuerpflichtige sollten diese Entwicklung genau beobachten und gegebenenfalls ihre Bewertungsansätze anpassen. Es bleibt abzuwarten, wie der BFH sich zu dieser Fragestellung positionieren wird.


Dieser Blogbeitrag beleuchtet nur einen Ausschnitt der umfassenden und komplexen Thematik rund um die Bewertung von Immobilienanteilen im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht. Für eine vertiefte Beratung ist es empfehlenswert, einen Steuerberater zu konsultieren.