Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019

Das BMF informiert über die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts (Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019).
Am 11. Oktober 2019 hatte der Bundesrat den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 zugestimmt. Das BMF hat nun eine Leseversion der ErbStR 2019 veröffentlicht.Die ErbStR 2019 sind auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem 21. August 2019 entsteht. Sie gelten auch für Erwerbsfälle, für die die Steuer vor dem 22. August 2019 entstanden ist, soweit sie geänderte Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes betreffen, die vor dem 1. Mai 2019 anzuwenden sind. Bisher ergangene Anweisungen, die mit diesen Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.

2019-12-16-ErbStR-2019-anlage

Quelle: BMF, Mitteilung vom 16.12.2019