Erhebung sog. Bettensteuer in Schwerin

Innenminister Caffier: Nicht rechtswidrig, aber falsches Signal für Tourismus

Die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin hat eine Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbungsbetrieben (Übernachtungssteuer) beschlossen. Da eine derartige örtliche Aufwandsteuer bisher in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht erhoben wurde, muss nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium einer solchen Satzung vor dem Inkrafttreten zustimmen. Zur Vorbereitung seiner Entscheidung hatte das Innenministerium ein Gutachten zur Prüfung der landesverfassungsrechtlichen und kommunalabgabenrechtlichen Voraussetzungen in Auftrag gegeben. Nach dem Gutachten ist die „Bettensteuer“ eine zulässige örtliche Aufwandsteuer, so dass eine derartige Steuer nicht versagt werden kann, wenn die entsprechende kommunale Satzung rechtskonform ist.

Da die Steuersatzung der Stadt Schwerin nicht rechtswidrig ist, hat die Stadt einen rechtlichen Anspruch auf Zustimmung zu ihrer Steuersatzung. Innenminister Lorenz Caffier hält die Erhebung einer Bettensteuer dennoch für falsch: „Die erwarteten Einnahmen werden in keinem Verhältnis zu den Nachteilen für die Beherbungsstätten und den Tourismus stehen. Die Hotels haben einen erhöhten Verwaltungsaufwand und diese Abgabe ist ein vollkommen ungeeignetes Mittel, um die touristische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, wie es sich Mecklenburg-Vorpommern als Tourismusland auf die Fahnen geschrieben hat.“

Quelle: IM Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung vom 21.03.2014