WPK, Mitteilung vom 09.07.2024
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat erneut zusammen mit anderen berufsständischen Vertretern und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Stand der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen erörtert. Noch immer fehlen etwa ein Drittel der Schlussabrechnungen. Das BMWK appelliert daher nochmals an alle Beteiligten, die Frist einzuhalten.
Wichtige Informationen zur Frist
- Fristablauf: Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen endet am 30. September 2024.
- Keine Verlängerung: Diese Frist wird nicht erneut verlängert.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Unternehmen, die die Schlussabrechnungen nicht fristgerecht über ihre prüfenden Dritten einreichen, riskieren, dass das BMWK verwaltungsgerichtliche Schritte einleitet und die gesamte Corona-Wirtschaftshilfe zurückfordert.
Hintergrund
Bereits im März 2024 wurde auf WPK.de über die letztmalige Fristverlängerung informiert. Unternehmen und ihre prüfenden Dritten sollten sich daher dringend an diese Frist halten, um negative Konsequenzen zu vermeiden.
Quelle: WPK