Erlass der Grundsteuer für 2023: Antragsfrist 31. März 2024 nicht verpassen

Die Grundsteuer ist ein Thema, das jeden Grundstückseigentümer betrifft, unabhängig davon, ob die Immobilie vermietet, selbst genutzt oder leer steht. Im Jahr 2023 und auch in 2024 wird die Grundsteuer noch nach der alten, als verfassungswidrig beurteilten Bewertung erhoben. Viele Grundstückseigentümer stehen nun vor der Frage, wie sich die neue Bewertung auf ihre zukünftigen Zahlungen auswirken wird, insbesondere da die Gemeinden die Hebesätze erst in diesem Jahr festlegen werden.

Leerstand kann Vermieter in finanzielle Schwierigkeiten bringen

Die Grundsteuer wird unabhängig von der Nutzung der Immobilie erhoben. Dies kann insbesondere bei Leerstand zu finanziellen Engpässen führen, da neben der Grundsteuer weitere Fixkosten anfallen. Doch es gibt eine Möglichkeit, die finanzielle Belastung zu mindern: den Erlass der Grundsteuer.

Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand möglich

Für das Jahr 2023 können Grundstückseigentümer noch bis zum 31. März 2024 einen Antrag auf Erlass der Grundsteuer für das Vorjahr stellen. Voraussetzung ist, dass die Immobilie teilweise oder vollständig unverschuldet leer stand und die Mieterträge um mehr als 50 Prozent gemindert waren. Der Erlass wird pauschal gewährt:

  • 25 Prozent bei einer Ertragsminderung von mehr als 50 Prozent,
  • 50 Prozent bei einer Ertragsminderung von 100 Prozent.

Grundsteuererlass für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und gewerbliche Grundstücke

Auch für gewerblich genutzte Immobilien und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft kann ein Erlass beantragt werden, wenn die Erhebung der Grundsteuer aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse als unbillig angesehen wird. Hierbei werden die Verhältnisse des Jahres 2023 berücksichtigt.

Wichtig zu wissen

Für unbebaute Grundstücke und Immobilien, die zur kurzfristigen Ferienvermietung genutzt werden, gibt es keinen Erlass der Grundsteuer. Es ist daher essenziell, dass sich Grundstückseigentümer rechtzeitig über ihre Möglichkeiten informieren und die Fristen für den Antrag auf Erlass der Grundsteuer nicht verpassen.

Die Grundsteuer ist ein komplexes Thema, das individuell sehr unterschiedlich ausfallen kann. Es empfiehlt sich, frühzeitig professionellen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Möglichkeiten vollständig auszuschöpfen und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Mehr Infos siehe auch Grundsteuer.