Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. März 2025 ein neues Schreiben zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte veröffentlicht. Dieses ersetzt das bisherige BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 (BStBl I S. 668) und bringt einige bedeutende Änderungen und Klarstellungen für Steuerpflichtige mit Krypto-Assets mit sich.
Wichtige Änderungen und Neuerungen
Eine zentrale Änderung ist die Anpassung der Begrifflichkeiten: Die bisher verwendete Bezeichnung „virtuelle Währungen und sonstige Token“ wurde durch den Begriff „Kryptowerte“ ersetzt. Diese Anpassung orientiert sich an der aufsichtsrechtlichen Terminologie und der weiteren Entwicklung des Kryptomarktes.
Darüber hinaus wurden verschiedene Sachverhaltsdarstellungen und steuerliche Regelungen innerhalb des BMF-Schreibens überarbeitet oder ergänzt. Besonders betroffen sind die folgenden Punkte:
- Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten (ab Randnummer 87)
- Steuerreports und Nachweispflichten (Randnummer 29b)
- Claiming von Kryptowerten (Randnummern 13, 48a)
- Ansatz von sekundengenauen und Tageskursen für die Bewertung (Randnummern 43, 58 und 91)
Grenzüberschreitende Relevanz und Übersetzung
Da Kryptowährungen einen internationalen Charakter haben und grenzüberschreitende Transaktionen häufig vorkommen, stellt das BMF erstmals eine rechtsunverbindliche Übersetzung des Schreibens zur Verfügung. Dies soll die Verständlichkeit der Vorgaben für internationale Marktteilnehmer erhöhen.
Noch offene Fragen: NFT und Liquidity Mining
Einige wichtige Themen wie Non-Fungible Tokens (NFTs) und Liquidity Mining sind aktuell noch nicht im BMF-Schreiben enthalten. Das BMF hat jedoch angekündigt, dass es diese ertragsteuerlichen Fragestellungen weiterhin in enger Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sowie den Verbänden bearbeiten und das Schreiben künftig sukzessive ergänzen wird.
Veröffentlichung im Bundessteuerblatt
Das vollständige Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und ist sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache auf der Homepage des BMF abrufbar.
Fazit
Das neue BMF-Schreiben bringt eine weitere Klarstellung und Anpassung der steuerlichen Behandlung von Kryptowerten und zeigt, dass sich der Gesetzgeber aktiv mit den Entwicklungen im Krypto-Bereich auseinandersetzt. Steuerpflichtige, die Kryptowerte halten oder damit handeln, sollten sich mit den neuen Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten vertraut machen und sicherstellen, dass ihre Dokumentation steuerrechtlich konform ist.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen