EU bestätigt Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke

Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 10.10.2025
Elf Länder bleiben auf der EU-Schwarzen Liste – nächste Überprüfung für Februar 2026 geplant.


Hintergrund

Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke wurde erstmals im Dezember 2017 eingeführt.
Sie ist Teil der externen Steuerstrategie der Europäischen Union, mit dem Ziel, weltweit Steuertransparenz, fairen Steuerwettbewerb und die Bekämpfung aggressiver Steuerpraktiken zu fördern.

Auf Grundlage klar definierter Kriterien – Transparenz, Steuergerechtigkeit und Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) – bewertet die EU regelmäßig Drittstaaten, um sicherzustellen, dass diese internationalen Standards entsprechen.

Die Liste wird zweimal jährlich aktualisiert – die nächste Überarbeitung ist für Februar 2026 vorgesehen.


Aktuelle Liste: Keine Änderungen im Oktober 2025

In der Sitzung vom 10. Oktober 2025 hat der Rat der Europäischen Union beschlossen, die bestehende Liste unverändert beizubehalten.
Damit umfasst die EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete (Anhang I) weiterhin folgende elf Länder und Gebiete:

  1. Amerikanisch-Samoa
  2. Anguilla
  3. Fidschi
  4. Guam
  5. Palau
  6. Panama
  7. Russland
  8. Samoa
  9. Trinidad und Tobago
  10. Amerikanische Jungferninseln
  11. Vanuatu

Diese Staaten und Gebiete stehen weiterhin unter Beobachtung, da sie in Steuerfragen nicht in vollem Umfang kooperativ sind und ihre Rechtsrahmen noch nicht den internationalen Standards entsprechen.


Dokument zum Sachstand (Anhang II): Fortschritte und Verpflichtungen

Neben der eigentlichen Liste hat der Rat auch das „Dokument zum Sachstand“ (Anhang II) bestätigt.
Darin werden die laufenden Dialoge der EU mit Drittstaaten sowie deren Verpflichtungen zur Steuerrechtsreform festgehalten.

Positiv hervorgehoben wurde:

  • Vietnam hat seine Verpflichtungen zur länderbezogenen Berichterstattung (Country-by-Country Reporting) für multinationale Unternehmen erfüllt und wird daher aus dem Anhang II gestrichen.

Neue Verpflichtungen eingegangen haben:

  • Grönland, Jordanien und Marokko: Verbesserung der Umsetzung der länderbezogenen Berichterstattung.
  • Montenegro: Stärkung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten und des Austauschs von Steuerinformationen auf Anfrage.

Diese Fortschritte werden als Teil der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen der EU und Drittstaaten gewertet.


Ziele der EU-Liste

Die Liste dient mehreren steuerpolitischen Zwecken:

  • Druck auf Drittstaaten, ihre Steuerpraktiken an internationale Standards anzupassen,
  • Verhinderung von Steuerverlagerung durch Holdinggesellschaften oder Offshore-Strukturen,
  • Schutz des EU-Steueraufkommens,
  • Koordination von Abwehrmaßnahmen der EU-Mitgliedstaaten gegen gelistete Jurisdiktionen (z. B. Quellensteueranpassungen, Einschränkungen beim Betriebsausgabenabzug oder Meldungspflichten).

Die Ratsgruppe „Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)“ bereitet die Beschlüsse vor und arbeitet eng mit der OECD und dem Forum on Harmful Tax Practices (FHTP) zusammen.


Praktische Bedeutung für Unternehmen und Steuerberater

Für international tätige Unternehmen bleibt die EU-Liste ein wichtiger Indikator bei:

  • Investitionsentscheidungen,
  • Gestaltung von Konzernstrukturen,
  • und der Einordnung von Quellensteuer- und Meldepflichten.

Zahlreiche Mitgliedstaaten wenden zusätzliche steuerliche Maßnahmen gegenüber gelisteten Ländern an, etwa:

  • Versagung von Betriebsausgabenabzug,
  • höhere Quellensteuersätze,
  • erweiterte DAC6-Meldepflichten für grenzüberschreitende Gestaltungen.

Daher ist es empfehlenswert, bei Geschäftsbeziehungen oder Zahlungen in diese Länder eine steuerliche Risikoanalyse vorzunehmen.


Fazit

Die EU führt ihren Kurs einer konsequenten Bekämpfung von unfairen Steuerpraktiken fort.
Auch wenn die Liste im Oktober 2025 unverändert bleibt, zeigt das begleitende Dokument zum Sachstand, dass mehrere Staaten Fortschritte erzielen und die EU ihren kooperativen Ansatz beibehält.

Unternehmen sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen – insbesondere mit Blick auf die nächste Überarbeitung im Februar 2026, bei der neue Länder hinzukommen oder bestehende gestrichen werden könnten.


Quelle:
Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 10.10.2025