EU-Kommission: FAQ zu Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht

Am 06.10.2022 wurden 33 häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Auslegung bestimmter Rechtsvorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 über die Offenlegungspflichten nach Art. 8 der EU-Taxonomieverordnung (EU) 2020/852 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Fragen und Antworten waren bereits Gegenstand der Draft Commission notice vom 2. Februar 2022 (vgl. „Neu auf WPK.de“ vom 4. Februar 2022) und erläutern die in den geltenden Rechtsvorschriften enthaltenen Bestimmungen. Sie sollen die Unternehmen bei der Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften unterstützen.

Behandelt werden beispielsweise folgende Fragen:

  • Für welche Unternehmen gilt die Meldepflicht gemäß dem delegierten Rechtsakt über die Offenlegungspflichten nach Art. 8 der Taxonomie-Verordnung?
  • Wie wird eine „Wirtschaftstätigkeit“ im delegierten Rechtsakt über die Offenlegungspflichten definiert?
  • Was ist eine taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit?
  • Was sind „ermöglichende Tätigkeiten“ und „Übergangstätigkeiten“ bei der Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit?
  • Wie kann die Taxonomiefähigkeit von Wirtschaftstätigkeiten in Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel ermittelt und gemeldet werden?
  • Wie werden bei der Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit die NACE-Codes verwendet, um die taxonomiefähigen Tätigkeiten zu ermitteln?

Darüber hinaus sind Fragen angesprochen, die im Besonderen für Nicht-Finanzunternehmen, Finanzunternehmen, Vermögensverwalter, Versicherungen und Kreditinstitute von Bedeutung sind.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 11.10.2022