EU-Kommission verklagt Schweden wegen Mehrwertsteuer auf Postdienstleistungen

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Schweden wegen der Anwendung von Mehrwertsteuer auf bestimmte Postdienstleistungen beim Gerichtshof zu verklagen. Schweden besteuert bestimmte Dienstleistungen, die nach den EU-Vorschriften von der Mehrwertsteuer befreit sein sollten.

Nach der Mehrwertsteuerrichtlinie der EU sind von öffentlichen Posteinrichtungen erbrachte Dienstleistungen und der Verkauf von Postwertzeichen von der Mehrwertsteuer befreit. Der Gerichtshof hat klargestellt, dass die Befreiung von der Mehrwertsteuer für jeden Anbieter postalischer Universaldienste gilt, unabhängig davon, ob es sich um einen öffentlichen oder einen privaten Betreiber handelt (Rechtssache C-357/07). Dies ist jedoch auf den „Universaldienst“ beschränkt. Dienstleistungen, die einzelvertraglich ausgehandelt wurden, dürfen nicht von der Mehrwertsteuer befreit werden.

In Schweden sind Postdienstleistungen nicht mehrwertsteuerfrei. Jeder Betreiber, auch derjenige, der den Universaldienst erbringt, ist verpflichtet, Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Somit hat es Schweden versäumt, eine im EU-Recht vorgesehene Steuerbefreiung anzuwenden.

Hintergrund

Die Kommission hat im Juli 2007 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Schweden gerichtet (IP/07/1164), dann aber das Verfahren ausgesetzt, um das Urteil in der Rechtssache C-357/07 abzuwarten. Da nunmehr feststeht, dass Schweden das EU-Recht in der Auslegung des Gerichtshofs nicht einhält, hat die Kommission beschlossen, den Gerichtshof mit der Angelegenheit zu befassen.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 20.11.2013