EU-Rat billigt steuerliche Anreize zur Förderung sauberer Technologien und einer klimafreundlichen Industrie

Rat der EU, Pressemitteilung vom 10.10.2025
Neue Leitlinien für gezielte Steuergutschriften und beschleunigte Abschreibungen – Mitgliedstaaten erhalten Flexibilität bei der Umsetzung.


Hintergrund: Steuerpolitik als Treiber der Dekarbonisierung

Der Rat der Europäischen Union hat am 10. Oktober 2025 seine Schlussfolgerungen zur Nutzung steuerlicher Anreize zur Unterstützung sauberer Technologien und einer klimafreundlichen Industrie verabschiedet. Damit reagiert der Rat auf eine Empfehlung der Europäischen Kommission vom 2. Juli 2025, die im Rahmen des neuen „EU-Deals für eine saubere Industrie“ vorgestellt wurde.

Der Deal für eine saubere Industrie ist eine zentrale Initiative des sogenannten Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit – einem wirtschaftspolitischen Fahrplan der EU zur Stärkung von Innovationskraft, Dekarbonisierung und Investitionsfreundlichkeit in Europa.

Ziel ist es, den Übergang zu einer CO₂-armen Wirtschaft zu beschleunigen und die EU als attraktiven Produktionsstandort für nachhaltige Technologien und kreislauforientierte Geschäftsmodelle zu positionieren.


Kernpunkte der Empfehlung der EU-Kommission

Die Kommission schlägt vor, steuerliche Anreize gezielt als Instrument zur Förderung von Green-Tech-Investitionen einzusetzen.
Konkret nennt sie zwei Hauptmechanismen:

  1. Gezielte Steuergutschriften
    → zur Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien, Wasserstofftechnologien, Speicherlösungen oder CO₂-arme Produktionsverfahren.
  2. Beschleunigte Abschreibungen
    → um Investitionen in saubere Anlagen, Maschinen und Gebäude schneller steuerlich wirksam werden zu lassen und damit Liquidität zu fördern.

Diese Maßnahmen sollen sich an allgemeinen Grundsätzen orientieren:

  • Kosteneffizienz,
  • einfache und schnelle Umsetzung,
  • Begrenzung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen und Steuerbehörden.

Position des EU-Rats: Wettbewerbsfähigkeit und Flexibilität im Fokus

In seinen Schlussfolgerungen betont der Rat, dass die wirtschaftliche Dynamik Europas wiederbelebt und gestärkt werden müsse.
Steuerliche Anreize werden dabei ausdrücklich als Teil eines umfassenden Policy-Mix gesehen, um Investitionen in saubere Energie, Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Industrieproduktion zu fördern.

Gleichzeitig hebt der Rat mehrere zentrale Punkte hervor:

  • Einfachheit und Verständlichkeit: Steueranreize müssen sowohl für Unternehmen als auch für Finanzverwaltungen leicht anwendbar sein – trotz der unterschiedlichen nationalen Steuersysteme in der EU.
  • Flexibilität der Mitgliedstaaten: Jeder Mitgliedstaat soll frei entscheiden, ob und in welchem Umfang er steuerliche Anreize einführt. Dabei sind die Haushaltswirkungen und bestehenden nationalen Förderstrukturen zu berücksichtigen.
  • Bewertung und Erfahrungsaustausch: Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Wirksamkeit eingeführter Maßnahmen regelmäßig zu evaluieren und Best Practices mit anderen EU-Staaten zu teilen – mit Unterstützung der Europäischen Kommission.

Praxisrelevanz: Steuerliche Anreize als Standortfaktor

Die EU setzt damit ein deutliches Signal für einen steuerpolitisch koordinierten Klimaschutzansatz.
Für Unternehmen ergeben sich mehrere konkrete Perspektiven:

  • Verbesserte Investitionsbedingungen für klimafreundliche Technologien, Anlagen und Produktionsprozesse,
  • Schnellere steuerliche Amortisation durch erweiterte Abschreibungsmodelle,
  • Mögliche nationale Förderprogramme, die künftig stärker auf EU-Ebene harmonisiert werden,
  • Wettbewerbsvorteile für Unternehmen, die frühzeitig auf grüne Technologien umstellen.

Auch für Steuerberaterinnen und Steuerberater entsteht Beratungsbedarf – insbesondere bei der Gestaltung von Investitionsentscheidungen, der Wahl von Abschreibungsmodellen und der Nutzung neuer Steuergutschriften im Rahmen nationaler Umsetzungsgesetze.


Ausblick

Die Schlussfolgerungen des Rats bilden die Grundlage für die nächste Phase:
Die Kommission wird voraussichtlich bis Mitte 2026 Leitlinien zur praktischen Umsetzung und rechtlichen Einbettung der Steueranreize vorlegen.
Dabei soll insbesondere geprüft werden,

  • wie sich die Maßnahmen mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbaren lassen, und
  • in welchem Umfang sie steuerpolitisch koordiniert umgesetzt werden können, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Fazit

Mit den nun gebilligten Schlussfolgerungen nimmt die EU-Steuerpolitik eine zentrale Rolle bei der Transformation der Industrie ein.
Steuerliche Anreize sollen künftig nicht nur fiskalische, sondern auch ökologische Lenkungswirkung entfalten –
ein Schritt hin zu einem kohärenten europäischen Rahmen für nachhaltiges Wachstum.


Quelle:
Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 10.10.2025