Rat der EU, Pressemitteilung vom 13.05.2025
Der Rat der Europäischen Union hat eine allgemeine Ausrichtung zur neuen Richtlinie über die Mehrwertsteuervorschriften für Fernverkäufe eingeführter Gegenstände und die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr beschlossen. Ziel ist es, die MwSt-Erhebung bei Importen in die EU effizienter und einheitlicher zu gestalten.
Hintergrund der Reform
Bisher müssen sich Unternehmen, die Waren in mehrere EU-Staaten importieren und verkaufen, unter Umständen in jedem einzelnen Mitgliedstaat für die Umsatzsteuer registrieren lassen. Um dies zu vereinfachen, wird das System der einzigen Anlaufstelle für die Einfuhr (Import One-Stop-Shop, IOSS) gestärkt.
Künftig soll die MwSt-Last bei der Einfuhr auf die Lieferanten oder Plattformen verlagert werden – statt wie bisher beim Endkunden oder beim Zoll. Damit wird die Nutzung des IOSS für ausländische Händler und Plattformen attraktiver und die Verwaltung erheblich vereinfacht.
Kernelemente der neuen Regelung
- Steuerpflicht für ausländische Händler und Plattformen:
Sie werden für die MwSt auf eingeführte Gegenstände steuerpflichtig, wenn diese in einen EU-Mitgliedstaat gelangen. - Förderung der IOSS-Nutzung:
Durch die Pflicht zur MwSt-Erhebung bereits beim Verkauf wird ein starker Anreiz geschaffen, sich beim IOSS zu registrieren. Ohne IOSS müssten sich Händler in jedem einzelnen Mitgliedstaat registrieren. - Schutz der öffentlichen Einnahmen:
Die MwSt wird bereits bei Verkauf und nicht erst bei der Zollabfertigung erhoben. Das erhöht die Steuerehrlichkeit und schützt die Einnahmen der Mitgliedstaaten. - Erleichterung künftiger Zollreformen:
Die Erfahrungen mit der IOSS sollen auch bei der geplanten Reform des Zollkodex genutzt werden, etwa bei der Verlagerung der Zollabgabenlast auf Plattformen.
Nächste Schritte
Die Richtlinie durchläuft das besondere Gesetzgebungsverfahren der EU. Einstimmigkeit im Rat ist erforderlich. Das Europäische Parlament wird konsultiert, muss dem Entwurf jedoch nicht zustimmen. Nach der endgültigen Annahme wird der Text im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt in Kraft.
Bedeutung für die Praxis
Für Unternehmen, die Waren aus Drittländern in die EU verkaufen, wird der Import One-Stop-Shop (IOSS) künftig noch wichtiger.
Händler sollten ihre Import- und Steuerprozesse frühzeitig überprüfen und anpassen, um die Vorteile des IOSS zu nutzen und auf die neuen Anforderungen vorbereitet zu sein.
Hinweis: Die geplante Aufhebung der Zollfreigrenze für Waren unter 150 Euro wird derzeit separat im Rahmen der allgemeinen Zollreform verhandelt und war nicht Bestandteil dieser Richtlinie.
Quelle: Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 13.05.2025