EuGH zu den Steuervorbescheiden (tax rulings) Irlands gegenüber Apple

Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) vom 09.11.2023 bezieht sich auf die Schlussanträge in der Rechtssache C-465/20 P, die sich mit den Steuervorbescheiden (tax rulings) Irlands gegenüber Apple befasst. Hier sind die wesentlichen Punkte:

  1. Hintergrund: Irland erteilte 1991 und 2007 zwei Steuervorbescheide für die Apple-Gesellschaften Apple Sales International (ASI) und Apple Operations Europe (AOE), die in Irland gegründet wurden, aber dort nicht steueransässig sind. Diese Vorbescheide billigten die Methode, die ASI und AOE zur Bestimmung ihrer in Irland zu versteuernden Gewinne vorschlugen.
  2. Entscheidung der Europäischen Kommission 2016: Die Kommission kam zu dem Schluss, dass diese Steuervorbescheide zwischen 1991 und 2014 eine rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe darstellten. Sie ordnete die Rückforderung dieser Beihilfen von Irland an, da sie den Apple-Konzern begünstigt hätten.
  3. Urteil des Gerichts 2020: Das Gericht erklärte den Beschluss der Kommission für nichtig, da die Kommission nicht nachgewiesen habe, dass durch die Steuervorbescheide ein Vorteil entstanden sei.
  4. Schlussanträge des Generalanwalts Giovanni Pitruzzella: Der Generalanwalt schlägt vor, das Urteil des Gerichts aufzuheben und den Fall zur erneuten Entscheidung zurückzuverweisen. Er sieht Rechtsfehler in der Beurteilung des Gerichts, insbesondere in Bezug darauf, dass die Kommission nicht hinreichend dargelegt habe, dass die von ASI und AOE gehaltenen Lizenzen des geistigen Eigentums und die damit verbundenen Gewinne steuerlich den irischen Zweigniederlassungen zugeordnet werden müssten.
  5. Folgen und methodische Fehler: Der Generalanwalt bemängelt auch die Bewertung des Gerichts bezüglich des Vorliegens und der Folgen einiger methodischer Fehler in den Steuervorbescheiden.
  6. Nächste Schritte: Der Fall soll erneut vom Gericht geprüft werden, um eine neue Entscheidung zu treffen.

Diese Entwicklungen sind Teil eines langjährigen und komplexen Rechtsstreits, der die Praktiken der Steuerverwaltung in Bezug auf große multinationale Unternehmen und deren Übereinstimmung mit EU-Beihilferecht betrifft.