FASTER-Richtlinie zur schnelleren und sicheren Quellensteuerentlastung verabschiedet

Am 10. Dezember 2024 hat der ECOFIN die FASTER-Richtlinie zur schnelleren und sichereren Entlastung von überschüssigen Quellensteuern verabschiedet. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Quellensteuerverfahren innerhalb der EU effizienter zu gestalten und Steuerbetrug sowie -missbrauch einzudämmen.

Wichtige Eckpunkte der FASTER-Richtlinie:

  1. Digitale Bescheinigung über steuerliche Ansässigkeit (eTRC):
  • Einführung der eTRC zur Nutzung durch Steuerzahler zur Erlangung von Quellensteuerentlastungen.
  • Die eTRC wird innerhalb von 14 Kalendertagen nach Antragstellung ausgestellt und gilt maximal für ein Kalender- oder Wirtschaftsjahr.
  • Angaben wie Steuer-Identifikationsnummer, EUID oder LEI sind erforderlich.
  • Die EU-Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Standardisierung der eTRC und der elektronischen Antragsformulare.
  1. Beschleunigte Verfahren zur Quellensteuererstattung:
  • Entlastung an der Quelle: Anwendung des niedrigeren Steuersatzes direkt am Zahlungstag.
  • Schnellerstattungsverfahren: Erstattung überschüssiger Quellensteuer innerhalb von 60 Kalendertagen nach Zahlung.
  • Einführung elektronischer Standardformulare für die Antragstellung.
  1. Nationale Ausnahmeregelungen:
  • Mitgliedstaaten können bestehende Quellensteuersysteme beibehalten, wenn ihre Marktkapitalisierungsquote unter 1,5 % liegt.
  • Die ESMA legt ab 2026 jährlich Berichte zur Marktkapitalisierung vor und erarbeitet Regulierungsstandards.
  1. Register und Meldepflichten für Finanzintermediäre:
  • Nationale Register für zertifizierte Finanzintermediäre werden eingeführt und regelmäßig aktualisiert.
  • Ein europäisches Portal bietet Zugang zu den nationalen Registern und ermöglicht den Informationsaustausch.
  • Große Institute und Zentralverwahrer müssen sich verpflichtend registrieren.
  • Finanzintermediäre melden relevante Informationen zur Quellensteuerentlastung monatlich an nationale Behörden.

Umsetzung und Zeitrahmen:

  • Veröffentlichung der Richtlinie im EU-Amtsblatt steht noch aus.
  • Umsetzung in nationales Recht bis 31. Dezember 2028.
  • Anwendung der Regelungen ab dem 1. Januar 2030.

Fazit: Die FASTER-Richtlinie vereinfacht und beschleunigt die Quellensteuerentlastung innerhalb der EU und sorgt für mehr Transparenz und Sicherheit in grenzüberschreitenden Steuerangelegenheiten.


Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 16.12.2024