Am 10. Dezember 2024 hat der ECOFIN die FASTER-Richtlinie zur schnelleren und sichereren Entlastung von überschüssigen Quellensteuern verabschiedet. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Quellensteuerverfahren innerhalb der EU effizienter zu gestalten und Steuerbetrug sowie -missbrauch einzudämmen.
Wichtige Eckpunkte der FASTER-Richtlinie:
- Digitale Bescheinigung über steuerliche Ansässigkeit (eTRC):
- Einführung der eTRC zur Nutzung durch Steuerzahler zur Erlangung von Quellensteuerentlastungen.
- Die eTRC wird innerhalb von 14 Kalendertagen nach Antragstellung ausgestellt und gilt maximal für ein Kalender- oder Wirtschaftsjahr.
- Angaben wie Steuer-Identifikationsnummer, EUID oder LEI sind erforderlich.
- Die EU-Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Standardisierung der eTRC und der elektronischen Antragsformulare.
- Beschleunigte Verfahren zur Quellensteuererstattung:
- Entlastung an der Quelle: Anwendung des niedrigeren Steuersatzes direkt am Zahlungstag.
- Schnellerstattungsverfahren: Erstattung überschüssiger Quellensteuer innerhalb von 60 Kalendertagen nach Zahlung.
- Einführung elektronischer Standardformulare für die Antragstellung.
- Nationale Ausnahmeregelungen:
- Mitgliedstaaten können bestehende Quellensteuersysteme beibehalten, wenn ihre Marktkapitalisierungsquote unter 1,5 % liegt.
- Die ESMA legt ab 2026 jährlich Berichte zur Marktkapitalisierung vor und erarbeitet Regulierungsstandards.
- Register und Meldepflichten für Finanzintermediäre:
- Nationale Register für zertifizierte Finanzintermediäre werden eingeführt und regelmäßig aktualisiert.
- Ein europäisches Portal bietet Zugang zu den nationalen Registern und ermöglicht den Informationsaustausch.
- Große Institute und Zentralverwahrer müssen sich verpflichtend registrieren.
- Finanzintermediäre melden relevante Informationen zur Quellensteuerentlastung monatlich an nationale Behörden.
Umsetzung und Zeitrahmen:
- Veröffentlichung der Richtlinie im EU-Amtsblatt steht noch aus.
- Umsetzung in nationales Recht bis 31. Dezember 2028.
- Anwendung der Regelungen ab dem 1. Januar 2030.
Fazit: Die FASTER-Richtlinie vereinfacht und beschleunigt die Quellensteuerentlastung innerhalb der EU und sorgt für mehr Transparenz und Sicherheit in grenzüberschreitenden Steuerangelegenheiten.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 16.12.2024