FG Berlin-Brandenburg: Grundsteuerliches Bewertungsrecht des Bundesmodells ist verfassungsgemäß

Urteile zu Musterklagen bestätigen Verfassungsmäßigkeit des neuen Grundsteuerrechts

Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat mit zwei Urteilen vom 4. Dezember 2024 (Az. 3 K 3170/22 und 3 K 3142/23) die Verfassungsmäßigkeit des neuen grundsteuerlichen Bewertungsrechts im sog. Bundesmodell bestätigt. Dieses Modell kommt in Berlin, Brandenburg und der Mehrheit der Bundesländer zur Anwendung. Die Klagen wurden in beiden Fällen abgewiesen. Das Gericht hat jedoch die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen.

Kernaussagen der Urteile:

  • Das FG Berlin-Brandenburg reiht sich mit seiner Entscheidung in die Rechtsprechung anderer Gerichte ein, darunter das FG Köln (Urteil vom 19.09.2024, Az. 4 K 2189/23) und das Sächsische FG (Urteile vom 01.10.2024, Az. 2 K 737/23, 2 K 211/23 und 2 K 212/23).
  • Die Urteile betreffen die Bewertung von Eigentumswohnungen in Berlin, wobei es sich in einem Fall um eine eigengenutzte und im anderen Fall um eine vermietete Wohnung handelte.
  • In beiden Verfahren wurden keine Verkehrswertgutachten zur Minderung der angesetzten Werte vorgelegt, obwohl der Gesetzgeber dies in § 220 Abs. 2 Bewertungsgesetz (BewG) ausdrücklich ermöglicht.

Argumente der Kläger und Entscheidung des Gerichts:

  • Die Kläger machten verfassungsrechtliche Bedenken gegen das grundsteuerliche Bewertungsrecht geltend.
  • Im Verfahren 3 K 3142/23 wurde zudem die Rechtmäßigkeit der Bodenrichtwertzone angefochten. Der Kläger argumentierte, dass der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin bei der Festlegung der Bodenrichtwerte gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen habe.
  • Ein weiteres Argument betraf die typisierte Miete, die laut Kläger erheblich über der tatsächlich erzielten Miete lag.

Entscheidungsgründe:

  • Das FG bestätigte die Rechtmäßigkeit der Bodenrichtwerte und betonte, dass keine Rechtsverstöße des Gutachterausschusses festgestellt werden konnten.
  • Die gesetzlich festgelegte Mietniveaustufe und die 10-prozentige Zuschlagsregelung wurden vom Gericht als verfassungsgemäß eingestuft.

Bedeutung der Entscheidung:

  • Die Urteile unterstreichen die Rechtssicherheit des neuen Grundsteuerrechts und schaffen Klarheit für Eigentümer und Steuerzahler.
  • Die Revision zum BFH (Az. II R 27/24) wird mit Spannung erwartet und könnte weitere Klarheit zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen bringen.

Ausblick: Eigentümer und Steuerberater sollten die Entwicklungen der anhängigen Verfahren beim BFH aufmerksam verfolgen, um mögliche Auswirkungen auf künftige Grundsteuerbescheide frühzeitig zu erkennen.


Quelle: Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 18.12.2024