Finanzämter verabschieden sich von der Kraftfahrzeugsteuer

Ab dem 4. April 2014 wird die Kraftfahrzeugsteuer von den
Hauptzollämtern verwaltet und eingezogen

Seit Mitte Februar 2014 übernimmt der Bund stufenweise die Verwaltung der
Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern. Stichtag für die Übernahme der
Verwaltung in Baden-Württemberg ist der 4. April 2014.

Bis zum 4. April 2014 stehen den Fahrzeughaltern – neben den örtlichen
Zulassungsstellen – wie gewohnt die Finanzämter als Ansprechpartner für die
Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung. Danach übernehmen die Hauptzollämter
diese Aufgabe. Das in Zukunft zuständige Hauptzollamt kann über das
Internetangebot der Zollverwaltung unter www.zoll.de ermittelt werden. Für die
An-, Um- und Abmeldung eines Kraftfahrzeugs und für den Halterwechsel
bleiben nach wie vor die Zulassungsstellen der Landratsämter zuständig.
Die von den Finanzämtern erteilten Kraftfahrzeugsteuerbescheide behalten
weiterhin ihre Gültigkeit. Der Lastschrifteinzug wird automatisch umgestellt.
Insoweit ist von den Fahrzeughaltern nichts zu veranlassen. Wer allerdings am
Lastschriftverfahren nicht teilnimmt und seine Kraftfahrzeugsteuer zum
jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt selbst überweist, muss ab dem 4. April 2014 an
die Bundeskasse zahlen.

Die Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer betrifft in Baden-

Württemberg über 8 Millionen angemeldete Fahrzeuge mit einem
Kraftfahrzeugsteueraufkommen von jährlich ca. 1,2 Milliarden Euro. Jedes Jahr
müssen dafür ca. 2,7 Millionen An-, Um- und Abmeldungen in
Kraftfahrzeugsteuerbescheiden berücksichtigt und verarbeitet werden. Die
Bediensteten der Zollverwaltung wurden im Laufe des vergangenen Jahres für
diese Tätigkeit ausgebildet und im Rahmen von Hospitationen in den
Finanzämtern in die neuen Aufgaben eingewiesen.
Bereits seit dem 1. Juli 2009 steht die Ertrags- und Verwaltungshoheit für die
Kraftfahrzeugsteuer dem Bund zu. Die Finanzämter als Landesfinanzbehörden
verwalten seither die Kraftfahrzeugsteuer im Auftrag des Bundes.

Quelle: OFD Karlsruhe PM 04.03.2014