Schnelle Steuererstattung bei früher und elektronischer Abgabe der Erklärung

Neuer Service: Die vorausgefüllte Steuererklärung

„Wer seine Steuererstattung schnell auf dem Konto haben will, muss die
Erklärung früh und elektronisch abgeben“, so Andrea Heck, Präsidentin der
Oberfinanzdirektion Karlsruhe.

Eine frühzeitige Abgabe der Steuererklärung zahlt sich aus. Die Frist zur Abgabe
der Steuererklärung endet zwar erst am 31. Mai. Der Erklärungseingang bei den
Finanzämtern nimmt jedoch von Jahresanfang bis zu diesem Termin immer
mehr zu. Dementsprechend erhöht sich auch die Bearbeitungsdauer. Wie in den
vergangenen Jahren kann mit den ersten Steuerbescheiden für das Jahr 2013
ab Ende März 2014 gerechnet werden.

Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen sind gesetzlich
verpflichtet, die für die Finanzämter in dem abgelaufenen Kalenderjahr wichtigen
Daten zum 28. Februar der Finanzverwaltung elektronisch zur Verfügung zu
stellen. Sobald diese Daten den Finanzämtern vorliegen und die edv-technische
Unterstützung einsatzbereit ist, kann mit der Bearbeitung der Steuererklärungen
begonnen werden. Ungereimtheiten in den abgerufenen Daten können die
Bürgerinnen und Bürger nur unmittelbar mit dem zur Übermittlung der Daten
Verpflichteten aufklären.

„Mit der vorausgefüllten Steuererklärung bieten wir ab diesem Jahr einen
zusätzlichen Service, der den Bürgerinnen und Bürger die Arbeit erleichtert“, so
Heck. Erstmalig ist es möglich, die dem Finanzamt vorliegenden Daten
elektronisch abzurufen und in die Steuererklärung unmittelbar zu übernehmen.
Das mühsame Abtippen der eigenen Lohndaten oder Kranken- und
Rentenversicherungsbeiträge und das damit verbundene Risiko eines
Tippfehlers entfallen. Dieser neue Service kann im ElsterOnline-Portal, in
ElsterFormular, aber auch in vielen kommerziellen Steuererklärungs-
Programmen genutzt werden.
Auch sollte man sich nicht von dem notwendigen Registrierungsprozess
abschrecken lassen. Die Oberfinanzpräsidentin betonte, dass die Themen
Datenschutz und Datensicherheit oberste Priorität haben. Schließlich darf es zu
keinen unberechtigten Datenabrufen kommen. Daher ist zunächst eine
Registrierung im ElsterOnline-Portal mit der persönlichen Identifikationsnummer
notwendig. Die Teilnahme an der „Vorausgefüllten Steuererklärung“ ist dann in
einem zweiten Schritt einmalig zu beantragen. Unter www.elster.de/Belegabruf
können die einzelnen Punkte nachgelesen werden.

Quelle: OFD Karlsruhe PM