Finanzbehörde Hamburg: Minderung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen wegen Energiepreispauschale

Allgemeinverfügung der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg vom 9. September 2022 zur Minderung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen für den 10. September 2022 wegen der Energiepreispauschale

Die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg mindert eine Einkommensteuer-Vorauszahlung, die auch für Einkünfte aus § 13, § 15 oder § 18 EStG für den 10.09.2022 festgesetzt worden ist, durch eine Allgemeinverfügung um die Energiepreispauschale nach § 112 Abs. 2 EStG, sofern nicht ein konkret-individueller Vorauszahlungsbescheid ergeht.

Quelle: Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Allgemeinverfügung S 2257-2022/002-52 vom 09.09.2022