Finanzgericht Hamburg: Weitere aktuelle Entscheidungen

Bewertungsrecht: Nach § 145 Abs. 3 BewG a.F. (vor 2007) sind bestimmte Ableitungen eines Bodenrichtwerts – z.B. aus dem Bodenrichtwert einer benachbarten Richtwertzone, mittels Zuschlags für erschließungsbeitragsfreie Grundstücke aus Bodenrichtwerten für erschließungsbeitragspflichtiges Bauland, für die in der Bebauungsplanung vorgesehenen Gemeinbedarfs- bzw. Krankenhausflächen, für Brutto- oder Nettorohbauland vom Bodenrichtwert für erschließungsbeitragsfreie Flächen – allein dem Gutachterausschuss vorbehalten. Auch wenn der Erbbauzins für den Zeitpunkt der Übertragung Null beträgt, kann für die Bewertung weder auf den erst nach zukünftiger, eventueller Ausübung einer Verlänge-rungsoption vorgesehenen Erbbauzins noch auf einen marktüblichen Erbbauzins zurückge-griffen werden, Zwischenurteil des 3. Senats vom 28.8.2014, 3 K 134/13, rechtskräftig.

Einkommensteuer: Bewohnen Eheleute ein ihnen gemeinsam gehörendes Zweifamilienhaus zusammen, trennen sie sich dann zunächst derart, dass jeder von ihnen eine der bei-den gleichgroßen Wohnungen des Hauses für sich allein bewohnt, zieht dann jedoch der eine Ehegatte aus und erwirbt der andere, im Haus verbleibende Ehegatte den Miteigentumsanteil des anderen unter Aufnahme eines Bankdarlehens und vermietet er die freiwerdende Wohnung, so kann er die Schuldzinsen für das Darlehen nicht in voller Höhe, son-dern nur zur Hälfte als Werbungskosten mit seinen Mieteinnahmen verrechnen, Urteil des 2. Senats vom 25.9.2014, 2 K 8/14, rechtskräftig.

Kindergeld: Der Kindergeldberechtigte kann das Bemühen des Kindes um einen Ausbildungsplatz außer durch Meldung bei der Ausbildungsvermittlung auch durch schriftliche Bewerbungen, Absagen – auch per E-Mail – oder detaillierte Angaben über Telefongespräche nachweisen; verbleibende Lücken in der Nachweiskette können auch durch die Anhörung des Kindes geschlossen werden, Urteil des 6 Senats vom 17.7.2014, 6 K 204/12, rechtskräftig.

Kindergeld: Wer Kindergeld für ein erwachsenes Kind mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 beansprucht, ist beweispflichtig dafür, dass sein Kind wegen der Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Gegebenenfalls ist diese Frage auf der Grundlage eines gerichtlich bestellten Sachverständigengutachtens zu entscheiden, Urteil des 5. Senats vom 22.5.2014, 5 K 142/11, rechtskräftig.

Kindergeld, Abkommen mit Tunesien: Nach dem Abkommen mit Tunesien hat ein in einem Vertragsstaat beschäftigter Arbeitnehmer Anspruch auf Kindergeld für unterhaltsberechtigte Kinder, die sich im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates aufhalten. Einem Beschäftigungsverhältnis gleichgestellt sind durch das Abkommen der Bezug von Geldleistungen der Krankenversicherung wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und Leistungen der Arbeitslosenversicherung, nicht jedoch der Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente, Urteil des 6. Senats vom 14.7.2014, 6 K 14/14, NZB eingelegt, Az. des BFH III B 105/14.

Körperschaftsteuer, DBA-Recht: Die Verluste einer ausländischen Betriebstätte können, sofern ein Verlustabzug im Betriebsstättenstaat rechtlich zwar grundsätzlich möglich, tat-sächlich aber nicht erfolgen kann, aus Gründen des Unionsrechts (vgl. EuGH C-123/11 und C-322/11) im Jahr der „Finalität“ ausnahmsweise im Inland abzugsfähig sein. Die Höhe des zuzulassenden Verlustabzug bestimmt sich nach innerstaatlichem inländischem Recht, Ur-teil des 2. Senats vom 6.8.2014, 2 K 355/12, NZB eingelegt, Az. des BFH I B 95/14.

Umsatzsteuer, Abgabenordnung: Zu den Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers einer im Metall- und Schrotthandel tätigen GmbH gehört es, bei Barzahlungs-Geschäften mit neuen Marktteilnehmern, die sich zum Teil durch Handlungsbevollmächtigte vertreten lassen, die
Identität und den Geschäftssitz der tatsächlich liefernden Personen aufzuklären; dies gilt insbesondere wenn die Lieferungen als sog. Strecken- oder Reihengeschäfte abgewickelt werden. Bei Verletzung dieser Sorgfaltspflicht kann der Geschäftsführer für die Umsatzsteuerschuld der GmbH in Haftung genommen werden, Urteil des 3. Senats vom 16.7.2014, 3 K 240/13, rechtskräftig.
Umsatzsteuer: Hat der Steuerpflichtige tatsächlich eine Leistung von einem Unternehmer bezogen und liegen formell ordnungsgemäße Rechnungen vor, so trägt die Finanzbehörde die objektive Feststellungslast, wenn sie den Vorsteuerabzug verweigern will. Dies gilt auch dann, wenn den formellen Erfordernissen erst durch berichtigte Rechnungen genügt wird, sofern die Rechnungsberichtigung noch vor Ergehen einer Einspruchsentscheidung erfolgt, Beschluss des 2. Senats vom 20.10.2014, 2 V 214/14, rechtskräftig.

Umsatzsteuer: Sonstige Leistungen, die eine Muttergesellschaft gegenüber einer in ihr Unternehmen eingegliederten Tochtergesellschaft („Organgesellschaft“) mit Sitz im Freiha-fen erbringt, die aufgrund der Fiktion des § 1 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a UStG „wie Umsatz im Inland“ behandelt werden, sind nicht etwa als innerorganschaftliche Umsätze nicht umsatz-steuerbar, sondern steuerpflichtig, denn die Tochtergesellschaft ist trotz der Fiktion nicht gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 UStG im umsatzsteuerlichen Inland gelegen ist, Urteil des 2. Senats vom 6.8.2014, 2 K 189/13, NZB eingelegt, Az. des BFH XI B 92/14.

Verbrauchsteuerrecht – BranntwMonG: Dem Verbot, zur Herstellung von Branntwein geeignete Destilliergeräte zu verkaufen, folgt die Ermächtigung zur Sicherstellung solcher Geräte beim Erwerber. Die Behörde handelt jedoch ermessensfehlerhaft, wenn sie die Si-cherstellung allein deswegen anordnet, weil sie sich aus personellen Gründen zu hinrei-chenden Aufsichtsmaßnahmen außerstande sieht, ohne ernsthaft zu erwägen, ob über-haupt eine missbräuchliche Verwendung des – im zu entscheidenden Fall zur Herstellung von ätherischen Ölen erworbenen – Gerätes durch den Besitzer zu befürchten ist, Urteil des 4. Senats vom 1.10.2014, 4 K 57/14, rechtskräftig.

Verbrauchsteuerrecht – Energiesteuer: Der 4. Senat hat dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens die Frage vorgelegt, ob Art. 1 RL 2003/96/EG (Energiesteu-errichtlinie) einer Steuerentlastung für Energieerzeugnisse entgegensteht, die zur thermi-schen Abluftbehandlung verwendet werden, oder die Richtlinie deswegen gar nicht an-wendbar ist, weil es sich bei ihnen um Energieerzeugnisse mit „zweierlei Verwendungs-zweck“ im Sinne von Art. 2 Abs. 4 Buchst. b, 2. Anstrich der Richtlinie handelt – und zwar auch dann, wenn sie nicht als Roh-, Grund- oder Hilfsstoff bei der Abluftbehandlung einge-setzt werden, Beschluss vom 3.7.2014, 4 K 131/12, Az. des EuGH C-529/14.

Verbrauchsteuerrecht – Energiesteuer: Wer als Mineralölhändler gemäß § 60 Energie-StG Erstattung der in einer ausgefallenen Kaufpreisforderung enthaltenen Energiesteuer begehrt, trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er die Forderung tatsächlich rechtzeitig zur Insolvenztabelle angemeldet hat, Urteil des 4. Senats vom 18.9.2014, 4 K 195/13, NZB eingelegt, Az. des BFH VII B 164/14.

Verfahrensrecht: Ist ein Lebenssachverhalt sowohl in strafrechtlicher als auch in abgaben-rechtlicher Hinsicht zu beurteilen, so ist das Finanzgericht zwar an die tatsächlichen Fest-stellungen einer vorangegangenen strafgerichtlichen Entscheidung nicht gebunden. Es ist jedoch nicht gehindert, sich die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zu eigen zu machen, wenn diese Feststellungen nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Ver-fahrens gewonnenen Überzeugung (§ 96 Abs. 1 S. 1 FGO) zutreffend sind und wenn keine substantiierten Einwendungen gegen die Feststellungen des Strafgerichts erhoben werden; zur Übernahme der Feststellungen des Strafgerichts besteht insbesondere Anlass, wenn die strafgerichtliche Entscheidung bereits rechtskräftig geworden ist, Urteil des 4. Senats vom 4.9.2014, 4 K 86/14, rechtskräftig.

Verfahrensrecht: Der 3. Senat hat zu einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entschieden, dass ein Prozessbevollmächtigter seiner Pflicht zur wirksamen Aus-gangskontrolle fristwahrender Schriftsätze per Telefax nicht bereits dann genügt, wenn er seine Angestellten anweist, das Sendeprotokoll dahingehend zu überprüfen, ob der Schrift-satz vollständig und an die zuvor aufgeschriebene und zumeist in das Schriftstück entspre-chend eingefügte Nummer versandt wurde. Zusätzlich bedarf es der Anweisung, die im Sendeprotokoll aufgeführte Nummer – z. B. anhand eines geeigneten Verzeichnisses bzw. den Angaben in der Rechtsbehelfsbelehrung – mit derjenigen des Empfängers nochmals abzugleichen, Urteil des 3. Senats vom 18.8.2014, 3 K 11/14, rechtskräftig.

Verfahrensrecht, Einkommensteuerrecht: Im AdV-Verfahren der Gesellschafter gegen einen negativen Feststellungsbescheid ist eine Beiladung der Gesellschaft nicht erforderlich. Die Behauptung, es sei eine gewerbliche Tätigkeit der Gesellschaft geplant gewesen, haben die Antragsteller durch geeignete Unterlagen glaubhaft zu machen. Einer Überschusserzie-lungsabsicht steht es entgegen, wenn die Gesellschaft ein Darlehen vergibt und bereits im Darlehensvertrag mit Besserungsschein auf die Zahlung der Zinsen verzichtet und der Ver-trag einem Drittvergleich nicht standhält, Beschluss des 6.Senats vom 9.10.2014, 6 V 183/14, rechtskräftig.
Zollrecht: Das vorschriftswidrige Verbringen von Waren im Sinne des Art. 233 S. 1 Buchst. d) Zollkodex („Einfuhrschmuggel“) ist beendet, wenn die Waren den Ort, an dem sie hätten gestellt werden müssen – regelmäßig die Zollstelle – wieder verlassen haben, ohne dass eine ordnungsgemäße Gestellung erfolgt ist. Dies gilt auch dann, wenn der Transport nach dem Passieren der Zollstelle observiert wird. Die Zollbehörden sind nicht verpflichtet, den Schmuggel zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beenden, um damit die Entstehung der Einfuhrabgaben zu verhindern bzw. die Voraussetzungen für das Erlöschen der Abgaben zu schaffen, sofern ermittlungs- oder einsatztaktische Gründe ein anderes Vorgehen nahele-gen, Urteil des 4. Senats vom 4.9.2014, 4 K 86/14, NZB eingelegt, Az. des BFH VII B 157/14.

Zollrecht: Eine Reederei darf befristet von der Berechtigung zum Bezug von Schiffsbedarf ausgeschlossen werden, wenn sie mehr Zigaretten an Passagiere verkauft, als zum unmittelbaren Verbrauch an Bord bestimmt sind, Beschluss des 4. Senats vom 17.9.2014, 4 V 169/14, rechtmäßig.

Quelle: Finanzgericht Hamburg