Aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil ein wichtiges Signal für die Wahrung des rechtlichen Gehörs im Finanzgerichtsprozess gesetzt:
Holt ein Finanzgericht eine Auskünfte vom beklagten Finanzamt ein und verwertet diese im Urteil, ohne den Kläger zu informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, liegt ein Verstoß gegen das Grundgesetz vor.
Dies stellt einen absoluten Revisionsgrund dar.
Hintergrund
- Im entschiedenen Fall hatte das Hessische Finanzgericht (FG) vor der mündlichen Verhandlung beim Finanzamt Informationen zu Betriebseinnahmen des Klägers aus Vorjahren eingeholt.
- Diese Informationen wurden im Urteil verwertet, ohne dass der Kläger davon erfuhr oder sich äußern konnte.
- Der Kläger erfuhr erstmals aus den Entscheidungsgründen des Urteils von der eingeholten Auskunft.
Entscheidung des BFH
- Rechtliches Gehör verletzt:
Alle Beteiligten müssen im Prozess von der Einholung und der geplanten Verwertung einer Auskunft erfahren. - Keine stillschweigende Heilung:
Selbst wenn der Inhalt der Auskunft den Parteien bekannt ist, reicht dies nicht aus. Entscheidend ist, dass sie die Möglichkeit haben, förmlich im Verfahren Stellung zu nehmen. - Folge:
Das BFH hob das erstinstanzliche Urteil auf und verwies den Fall an das Finanzgericht zurück.
Bedeutung für die Praxis
- Kläger und ihre Berater sollten darauf achten, ob im Verfahren Auskünfte oder Beweismittel ohne Kenntnis der Beteiligten eingeholt und verwertet werden.
- Ein solcher Verfahrensfehler kann die Revision eröffnen und zur Aufhebung des Urteils führen.
Tipp:
Wenn Sie Hinweise auf eine fehlende Anhörung zu neu eingeführten Tatsachen oder Beweismitteln im Finanzgerichtsverfahren entdecken, sollte frühzeitig auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs hingewiesen werden.
Quelle: Bundesfinanzhof, aktuelles Urteil 2025