Firmenwagen: Lockt ein Steuervorteil von bis zu 13.600 €?

Was steckt hinter dem Ehegatten-Vorschaltmodell – und welche Risiken gibt es?

In Internetbeiträgen und Sonderreports wird derzeit ein Modell beworben, mit dem Unternehmer beim Firmenwagen angeblich bis zu 13.600 € Steuern sparen können. Der Clou: Vorsteuerabzug beim Kauf und gleichzeitig kein Umsatzsteuerabzug beim späteren Verkauf. Grundlage soll ein vom Bundesfinanzhof (BFH) anerkanntes Konstrukt sein – das sogenannte Ehegatten-Vorschaltmodell.


Wie funktioniert das Modell?

  • Der Ehegatte kauft den Firmenwagen und vermietet ihn an das Unternehmen.
  • Dadurch kann der Ehegatte zunächst den vollen Vorsteuerabzug geltend machen.
  • Nach einer gewissen Zeit wechselt er zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).
  • Beim späteren Verkauf wird dann keine Umsatzsteuer erhoben.

Das Beispiel aus der Werbung: Bei einem Fahrzeugpreis von 60.000 € ergeben sich laut Rechnung 7.600 € Ersparnis an Umsatzsteuer plus ein Vorteil aus der Nichtversteuerung der stillen Reserven, zusammen bis zu 13.600 €.


Wo liegen die Risiken?

  1. Fremdvergleich:
    Mietvertrag und Zahlungsflüsse müssen wie unter fremden Dritten ausgestaltet sein. Schon kleine Formfehler führen zur steuerlichen Nichtanerkennung.
  2. Gestaltungsmissbrauch:
    Das Finanzamt kann nach § 42 AO prüfen, ob es sich um einen missbräuchlichen Steuervorteil handelt. Wird dies bejaht, ist das Modell steuerlich wirkungslos.
  3. Kleinunternehmerregelung:
    Der Ehegatte darf nur dann steuerfrei verkaufen, wenn die Umsatzgrenzen (22.000 € / 50.000 €) nicht überschritten werden. Schon ein kleiner Nebenumsatz kann die Steuerfreiheit zunichtemachen.
  4. Ersatzzahlungen:
    Ein späterer Wechsel zur Kleinunternehmerregelung kann zudem zu Vorsteuerkorrekturen (§ 15a UStG) führen. Diese Risiken werden in der Werbung oft verschwiegen.

Alternative: Privatnutzung richtig gestalten

Neben diesem Modell lohnt sich auch der Blick auf die Besteuerung der Privatnutzung:

  • 1%-Regelung: Einfach, aber oft teuer.
  • Fahrtenbuch: Aufwändig, aber bei geringer Privatnutzung meist deutlich günstiger. Wichtig ist ein ordnungsgemäßes, finanzamtsicheres Fahrtenbuch.

Fazit

Das Ehegatten-Vorschaltmodell ist zwar von der Rechtsprechung nicht grundsätzlich ausgeschlossen, in der Praxis jedoch riskant und fehleranfällig.
Werden die Vorgaben nicht exakt eingehalten, droht eine vollständige steuerliche Aberkennung – mit hohen Nachzahlungen.

👉 Wer überlegt, dieses Modell zu nutzen, sollte es vor Umsetzung steuerlich prüfen lassen. Für viele Unternehmer sind Fahrtenbuchlösungen oder klassische Firmenwagenmodelle die rechtssicherere und langfristig sinnvollere Variante.

Checkliste: Firmenwagen steuerlich optimal nutzen

1. Anschaffung & Vorsteuer

✔️ Vorsteuerabzug prüfen: Nur möglich, wenn das Fahrzeug mindestens 10 % betrieblich genutzt wird.
✔️ Belege vollständig: Kaufvertrag, Rechnung mit Umsatzsteuer und Fahrzeugschein aufbewahren.
✔️ Gestaltungen mit Ehepartnern: Nur nach sorgfältiger steuerlicher Prüfung – sonst droht der Vorsteuerabzug zu kippen.


2. Privatnutzung

Option A: 1%-Regelung
✔️ Einfach in der Anwendung
✔️ Vor allem bei neuen, teuren Fahrzeugen oft teuer
✔️ Bemessungsgrundlage: Bruttolistenpreis

Option B: Fahrtenbuch
✔️ Versteuerung nur der tatsächlichen Privatnutzung
✔️ Besonders vorteilhaft bei gebrauchten Fahrzeugen oder geringer Privatnutzung
✔️ Muss zeitnah, vollständig und manipulationssicher geführt werden (z. B. mit zertifizierter Software)
❌ Nachträgliche Korrekturen führen regelmäßig zur Verwerfung durch das Finanzamt


3. Verkauf des Firmenwagens

✔️ Regelfall: Verkaufserlös ist umsatzsteuerpflichtig und Gewinn zu versteuern.
✔️ Besondere Modelle (z. B. Ehegatten-Vorschaltmodell): Steuerlich möglich, aber hohes Risiko – nur mit fachlicher Beratung umsetzen.
✔️ Tipp: Bei geplanten Verkäufen im Blick behalten, ob ein Wechsel der Nutzung steuerlich günstiger ist.


4. Typische Fehler vermeiden

❌ Kein Fahrtenbuch geführt oder nachträglich ergänzt → führt fast immer zur Verwerfung
❌ Falsche Zuordnung zum Betriebsvermögen (unter 10 % betriebliche Nutzung kein Betriebsvermögen!)
❌ Ehegattenmodelle ohne Fremdvergleichsverträge → hohe Angriffsfläche bei Betriebsprüfungen


5. Praxis-Tipps

Bei Anschaffung entscheiden: 1%-Regelung oder Fahrtenbuch? Früh festlegen und konsequent durchziehen
Softwarelösungen nutzen: Digitale Fahrtenbücher sparen Zeit und erhöhen die Rechtssicherheit
Planung einbeziehen: Verkauf, Wechsel oder Leasing schon im Voraus steuerlich prüfen
Beratung nutzen: Bei Gestaltungen wie „Ehegatten-Vorschaltmodell“ immer vorab steuerlich absichern


📌 Fazit:
Mit der richtigen Strategie können Sie beim Firmenwagen mehrere tausend Euro Steuern sparen. Aber: Jede Gestaltung sollte individuell geprüft werden. Ein sauber geführtes Fahrtenbuch und eine vorausschauende Planung sind oft die sichersten Wege, um die Steuerlast legal zu reduzieren.