Förderung energetischer Maßnahmen an Wohngebäuden – Aktualisierte Einzelfragen zu § 35c EStG

BMF, Schreiben vom 21.08.2025 (koordinierter Ländererlass)

Mit § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) können Eigentümerinnen und Eigentümer steuerliche Vorteile für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden erhalten. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat dazu nun eine aktualisierte Fassung seines Anwendungsschreibens veröffentlicht, die das bisherige Schreiben vom 14. Januar 2021 ersetzt.


Hintergrund

Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG soll private Investitionen in Energieeffizienz und Klimaschutz fördern. Begünstigt sind Maßnahmen, die den technischen Mindestanforderungen der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) entsprechen.

Das neue BMF-Schreiben konkretisiert zahlreiche Anwendungsfragen und erleichtert die Umsetzung in der Praxis – sowohl für Finanzämter als auch für Bürgerinnen und Bürger.


Wichtige Punkte der Neufassung

  • Anwendungsbereich erweitert und präzisiert
    Die Neufassung enthält eine aktualisierte Übersicht typischer vorbereitender Arbeiten und Umfeldmaßnahmen, die im Zusammenhang mit begünstigten energetischen Maßnahmen stehen können.
  • Abgrenzung und Nachweise
    Auch weiterhin gilt: Maßnahmen sind nur dann begünstigt, wenn sie die technischen Mindestanforderungen der ESanMV erfüllen.
  • Zusammenhang mit Musterbescheinigung
    Das Schreiben tritt ergänzend neben das BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2024, das die Musterbescheinigung für die Steuererklärung regelt. Diese Bescheinigung ist zwingend mit der Steuererklärung einzureichen, um die Förderung nach § 35c EStG geltend zu machen.
  • Rechtsklarheit für die Praxis
    Die Finanzämter erhalten präzisere Vorgaben, um die einheitliche Behandlung von Anträgen sicherzustellen.

Was bedeutet das für Eigentümer?

  • Mehr Klarheit bei der Frage, welche Arbeiten als „Umfeldmaßnahmen“ anerkannt werden.
  • Sicherheit bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Sanierungskosten.
  • Notwendigkeit einer fachgerechten Bescheinigung der Maßnahmen – ohne diese keine Steuerermäßigung.

Fazit

Die Überarbeitung des BMF-Schreibens stärkt die Rechts- und Planungssicherheit für alle, die energetische Sanierungen an selbstgenutzten Wohngebäuden durchführen. Wer Förderungen nach § 35c EStG nutzen möchte, sollte frühzeitig die Bescheinigungspflicht im Blick behalten und die Maßnahmen technisch sowie steuerlich korrekt dokumentieren.


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