Freiberuflich oder gewerblich: Wann Tätowierer als Künstler gelten

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Tätigkeit eines Tätowierers künstlerisch und damit freiberuflich sein kann. In diesem Fall unterliegen die erzielten Einkünfte nicht der Gewerbesteuer.

Künstlerische Tätigkeit – wann liegt sie vor?

  • Freiberuflich (künstlerisch): Der Tätowierer gestaltet und entwickelt die Tattoo-Motive selbst. Dabei darf er auch die Vorstellungen des Kunden einbeziehen, selbst wenn er insoweit weisungsgebunden ist. Entscheidend ist, dass er durch die eigene schöpferische Gestaltung ein Unikat schafft.
  • Gewerblich: Der Tätowierer sticht lediglich vorgefertigte Vorlagen ab. In diesem Fall überwiegt der handwerkliche Aspekt. Eine Aufteilung in künstlerisch und gewerblich ist nicht möglich.

Rechtskräftige Entscheidung

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte zunächst die Revision zugelassen. Da das Finanzamt diese aber nicht eingelegt hat, ist das Urteil inzwischen rechtskräftig. Tätowierer, die ihre Motive eigenständig entwickeln, können sich somit auf diese Entscheidung berufen.

Parallele zur Künstlersozialversicherung

Auch das Bundessozialgericht hat in einem vergleichbaren Fall entschieden: Tätowierer, die den Entwurf eines individuellen Motivs und dessen Umsetzung in einem Tattoo als Unikat zu einem Gesamtkunstwerk verweben, haben Anspruch auf Zugang zur Künstlersozialversicherung.

Fazit für die Praxis

  • Tätowierer mit eigenständiger künstlerischer Gestaltung gelten als Freiberufler und müssen keine Gewerbesteuer zahlen.
  • Wer hingegen ausschließlich standardisierte Vorlagen nutzt, wird steuerlich als Gewerbetreibender behandelt.
  • Der Einzelfall hängt maßgeblich von der Gestaltungstiefe und Schöpfungshöhe der Arbeit ab.

📌 Hinweis: Für Tätowierer, die ihre Tätigkeit bislang als gewerblich eingestuft haben, kann sich eine Überprüfung lohnen. Ggf. lässt sich die Tätigkeit steuerlich günstiger als freiberuflich einordnen – mit Auswirkungen auf Gewerbesteuer, IHK-Beiträge und die Absicherung über die Künstlersozialkasse.