Freiwillige Abgabe einer Steuererklärung: Wann sich die Antragsveranlagung lohnt

Viele Arbeitnehmer, Rentner oder Kapitalanleger sind nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben – verzichten damit aber häufig auf eine lukrative Steuererstattung. Die sogenannte Antragsveranlagung ist die Lösung: Mit der freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung können Sie rückwirkend bis zu vier Jahre zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen – oft mit attraktiven Zinsen.

🔍 Was ist die freiwillige Steuererklärung (Antragsveranlagung)?

Die Antragsveranlagung ist die freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung, wenn keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe besteht. Sie richtet sich vor allem an:

  • Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte
  • Rentner mit geringen Nebeneinkünften
  • Studierende oder Azubis mit Werbungskosten
  • Personen mit Kapitaleinkünften oder Nebenjobs

Vorteile der freiwilligen Steuererklärung auf einen Blick

  1. Steuererstattung sichern
    Häufig wurden zu viele Steuern einbehalten – z. B. durch Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, die beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt wurden.
  2. Attraktive Verzinsung
    Steuererstattungen werden unter bestimmten Voraussetzungen mit 6 % Zinsen pro Jahr verzinst (§ 233a AO) – deutlich mehr als bei klassischen Sparformen.
  3. Rückwirkende Geltendmachung
    Sie können Ihre Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Für das Jahr 2020 ist das noch bis 31.12.2024 möglich.

💡 Wer sollte eine freiwillige Steuererklärung abgeben?

Auch wenn Sie gesetzlich nicht zur Abgabe verpflichtet sind, lohnt sich eine Steuererklärung oft in folgenden Fällen:

  • Sie hatten hohe Werbungskosten (z. B. Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildung).
  • Sie haben Sonderausgaben (z. B. Spenden, Kirchensteuer, Ausbildungskosten).
  • Sie hatten außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten, Behinderung).
  • Sie möchten Kinderbetreuungskosten oder den Haushaltsbonus geltend machen.
  • Sie haben nur einen Teil des Jahres gearbeitet oder waren in Elternzeit.

📅 Welche Fristen gelten bei der Antragsveranlagung?

  • Die Festsetzungsfrist beträgt 4 Jahre (§ 169 AO).
  • Für das Steuerjahr 2020 endet die Frist am 31.12.2024.
  • Wichtig: Es gibt keine Ablaufhemmung wie bei der Pflichtveranlagung – die Frist läuft also unabhängig davon, wann Sie die Erklärung abgeben (§ 170 Abs. 2 AO).

🛠 Praxistipps für Ihre freiwillige Steuererklärung

  • Nutzen Sie ELSTER oder eine professionelle Steuerkanzlei zur digitalen Abgabe.
  • Achten Sie auf vollständige Belege (z. B. Fahrtenbuch, Spendenquittungen).
  • Planen Sie Ihre Rückerstattung realistisch – auch kleinere Beträge lohnen sich.
  • Selbst eine Erstattung von 200 € im Jahr ergibt in 4 Jahren bereits 800 €.

🧾 Beispielhafte Steuerspar-Potenziale

SteuerthemaBeispiele
WerbungskostenFahrtkosten, Fachliteratur, Homeoffice-Pauschale
SonderausgabenSpenden, Kirchensteuer, Ausbildungskosten
Außergewöhnliche BelastungenKrankheitskosten, Pflegekosten
Kinder & HaushaltKinderbetreuung, Handwerkerleistungen

🧠 Unser Fazit: Lassen Sie Ihr Geld nicht liegen!

Hunderttausende Steuerpflichtige verzichten jedes Jahr auf ihr Geld vom Finanzamt, weil sie keine Steuererklärung abgeben. Dabei ist die Antragsveranlagung einfach, legal und oft lohnenswert.

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📞 Lassen Sie sich beraten! Wir prüfen für Sie unverbindlich, ob sich die freiwillige Abgabe lohnt – und übernehmen auf Wunsch die vollständige Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung.