Steuererklärungen für das Jahr 2019, die mit Hilfe eines Steuerberaters erstellt werden, sollen ein halbes Jahr später eingereicht werden können. Als Grund nennt ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (19/25795) die besondere Belastung steuerberatender Berufe durch die Corona-Krise. Bisher ist der 28. Februar 2021 letzter Abgabetermin. Auch die regulär 15 Monate zinsfreie Karenzzeit soll um sechs Monate verlängert werden.
Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.01.2021