Die Fünftelungsregelung nach § 34 Abs. 1 und 2 EStG ist eine Steuervergünstigung für außerordentliche Einkünfte, die die Belastung durch den progressiven Einkommensteuertarif abmildern soll. Ab dem Jahr 2025 wird diese Regelung jedoch nicht mehr direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Was bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Grundsätzliches zur Fünftelungsregelung
Die Fünftelungsregelung kann für folgende Einkünfte angewendet werden:
- Entschädigungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen,
- Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, wie zum Beispiel Jubiläumszahlungen oder Abfindungen.
Wichtig: Die Regelung kommt nur dann zur Anwendung, wenn die Einkünfte „zusammengeballt“ zufließen, d. h., wenn sie in einem einzigen Steuerjahr anfallen und nicht kontinuierlich über mehrere Jahre verteilt sind.
Wie funktioniert die Fünftelungsregelung?
Die Steuer auf die außerordentlichen Einkünfte wird nicht direkt auf die gesamte Summe berechnet, sondern zunächst auf ein Fünftel des Betrags. Die daraus resultierende Steuer wird mit fünf multipliziert. Dadurch kann in vielen Fällen die Steuerprogression abgemildert werden. Allerdings bleibt die Regelung ohne Wirkung, wenn der Arbeitnehmer bereits ohne die begünstigten Einkünfte den Spitzensteuersatz erreicht hat.
Abschaffung der Fünftelungsregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2025
Bis zum Jahr 2024 konnten Arbeitgeber die Fünftelungsregelung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigen. Diese Regelung wurde jedoch mit dem Wachstumschancengesetz aufgehoben, sodass ab 2025 keine Tarifermäßigung mehr direkt beim Lohnsteuerabzug erfolgt.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
- Die Steuerermäßigung nach der Fünftelungsregelung bleibt grundsätzlich bestehen, kann jedoch erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden.
- Arbeitnehmer müssen also bis zur Steuererklärung auf eine mögliche Steuerrückerstattung warten.
- Es kann zu einem Liquiditätsnachteil kommen, da zunächst mehr Lohnsteuer einbehalten wird.
Blick in die Lohnsteuerbescheinigung 2025
Durch die Gesetzesänderung wird die Lohnsteuerbescheinigung ab 2025 angepasst:
- Einkünfte für mehrere Jahre sowie Entschädigungen werden weiterhin separat ausgewiesen.
- Der Arbeitgeber ist jedoch nicht mehr verpflichtet, die mögliche Begünstigung nach § 34 EStG im Rahmen der Lohnsteuerberechnung zu berücksichtigen.
- Die Entscheidung über die Anwendung der Fünftelungsregelung erfolgt ausschließlich durch das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.
Fazit
Die Abschaffung der Fünftelungsregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren stellt eine bedeutende Änderung dar. Arbeitnehmer müssen künftig ihre Steuererklärung abwarten, um von der Steuerbegünstigung zu profitieren. Arbeitgeber wiederum werden entlastet, da sie nicht mehr prüfen müssen, ob eine ermäßigte Besteuerung für bestimmte Einkünfte anzuwenden ist. Arbeitnehmer, die hohe außerordentliche Einkünfte erhalten, sollten dies in ihrer Finanzplanung berücksichtigen und sich gegebenenfalls beraten lassen.