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Abfindung + Steuern sparen

Abfindung - Steuern berechnen + sparen

Abfindung mit Fünftelregelung versteuern + Abfindungsrechner


Willkommen bei Abfindung und Steuer, hier erfahren Sie, wann Sie Ihre Abfindung nach der Fünftelregelung versteuern dürfen und vor allem wie Sie die Steuer auf Ihre Abfindung minimieren können. Außerdem können Sie mit dem kostenlosen Abfindungsrechner online die Steuer nach der Fünftelregelung auf Ihre Abfindung berechnen.



Kostenloser Abfindungsrechner online

Berechnen Sie die Steuer auf Ihre Abfindung mit dem kostenlosen Abfindungsrechner und berechnen Sie, ob die Versteuerung mit der Fünftelregelung für Sie günstiger ist.

Abfindungsrechner mit Fünftelregelung

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Abfindungen (02/21)
»Wie verhindern Sie, dass Ihr Steuersatz wegen einer Abfindung in die Höhe schnellt?« (#1023765)
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Abfindungen sind nicht nur in arbeitsrechtlicher Hinsicht ein konfliktträchtiges Thema, auch steuer- und sozialversicherungsrechtliche Punkte spielen hier eine wichtige Rolle. Unsere Infografik vermittelt Ihnen die Voraussetzungen und die Funktionsweise der Fünftelregelung und hilft ihnen einzuschätzen, ob deren Anwendung für Sie vorteilhaft ist.


Download: Höhe einer Abfindung bei Verlust des Arbeitsplatzes


Wie Sie bei Ihrer Abfindung Steuern sparen können

Sie haben eine Abfindung erhalten und möchten Steuern sparen? Es ist schon ärgerlich genug, wenn der Arbeitsplatz verloren geht. Noch ärgerlicher ist es, wenn das Finanzamt bei der Abfindung dann auch noch die "Hand aufhält". Ich heiße Michael Schröder und habe mich als Steuerberater auf die Steuerberatung bei Abfindungen spezialisiert. Gerne möchte ich Ihnen beim Steuern sparen helfen, denn es gibt Steuersparmodelle, wie Sie Steuern sparen können. Sie können die gesparten Steuern in eine Altersvorsorge investieren. Das kann sich auszahlen, da die gesparte Steuer bei Abfindungen 100% betragen kann.



Siehe hierzu auch Rentenausgleichszahlung berechnen

Steuertipp: Ich verrate Ihnen im Rahmen einer Erstberatung die besten Steuertricks, wie Sie Steuern sparen bzw. u.U. sogar gänzlich vermeiden können.. Für eine Erstberatung berechne ich nur 197 Euro. Hinweis: Die Steuerberatungskosten können Sie von der Steuer absetzen. Bitte übersenden Sie mir Ihre voraussichtlichen Einkünfte und die Höhe der Abfindung per E-Mail:Steuerberatung Abfindung.


Ziel ist die Minderung der laufenden (nicht steuerbegünstigten) Einkünfte und folglich damit auch der Einkommensteuer. Hierzu eignen sich Beitragszahlungen in eine Altersvorsorge (z.B. Basisrente bzw. Rüruprente). Auch auf die Vorauszahlungen von Krankenversicherungsbeiträgen kann einen Steuervorteil bringen. Weiterhin kommt bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG in Betracht. Die selbständige Tätigkeit Ihnen ohne viel Arbeit eine zusätzliches Einkommen erwirtschaften, wie z.B. durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage oder Yachtvercharterung etc. Aber auch durch Erwerb einer Immobilie und deren Vermietung lassen sich Steuervorteile erzielen. Hier ist insbesondere auf Sonderabschreibungen und Denkmalschutz hinzuweisen. (Zu den Steuersparmöglichkeiten erfahren Sie unten mehr.)


Eine beliebte Steuersparmöglichkeit besteht darin, die Abfindung einfach in das nächste Jahr zu verschieben. Das macht aber nur Sinn, wenn die laufenden Einkünfte in diesem Jahr geringer sind. Eine andere Möglichkeit ist, auf die Tarifermäßigung durch die Fünftelregelung zu verzichten und die Abfindungszahlung über mehrere Jahre zu verteilen. Das kann durch den Progressionseffekt insbesondere bei laufenden Einkünften im Jahr der Abfindungszahlung vorteilhaft sein. Mehr Infos unter Verteilung der Abfindung auf mehrere Jahre ...


Fordern Sie die Berechnung der optimalen Verteilung von Abfindungsbeträgen auf 2 Jahre. Sofern der Abfindungsbetrag voll im Abfindungsjahr gezahlt wird, findet bei der Berechnung der Einkommensteuer die Fünftelregelung Anwendung.


Top Abfindung und Steuern


Steuersparmodelle bei Abfindungen

Bei Abfindungen wird in der Regel trotz Fünftelregelung zu viel Lohnsteuer (wegen der Lohnsteuertabelle) einbehalten, so dass Sie am Jahresende mit einer Steuererstattung rechnen können und aus diesem Grund eine Steuererklärung abgeben sollten. Die Besteuerung durch den Lohnsteuerabzug ist also nur vorübergehend und nicht endgültig, da die einbehaltene Lohnsteuer nur auf die endgültige Einkommensteuer angerechnet wird. Selbstverständlich sollten Sie auch den Lohnsteuerabzug durch die richtige Wahl der Steuerklasse auf Ihrer Lohnsteuerkarte optimieren. Viel interessanter als der Lohnsteuerabzug ist jedoch, wie Sie bei Abfindungen Steuern sparen können. Es gibt Steuersparmodelle, wie sich Steuern auf Abfindungen vollständig vermeiden lassen. Die Steuerersparnisse können durch die Fünftelregelung bis über 100% betragen. Bei einer Senkung des Steuersatzes durch eine Steuersparmodell bewirkt die Fünftelregelung einen Hebel von 5 und 5 x 20% = 100%. Sie können die gesparten Steuern z. B. in eine Altersversorgung investieren.

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Steuern sparen bei Abfindungen mit Altersvorsorge

Steuern auf Abfindungen können Sie neben der steuerbegünstigen Fünftelregelung noch zusätzlich optimieren, indem Sie einen Teil der Abfindung in die steuerlich geförderten Wege der privaten Altersvorsorge investieren, beispielsweise in eine Basis- oder auch Rürup-Rente. Bis zu maximal 22.172 Euro bzw. 44.344 Euro bei Zusammenveranlagung steuerbegünstigt in eine Basis-Rente einzahlen. Die Beiträge können Sie im Jahr 2018 zu 86 Prozent als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. In einem Beratungsgespräch sollten wir die Details besprechen.


Mehr Infos siehe auch ...


Eine weitere Steuersparmöglichkeit besteht in der Vervielfältigungsregelung gem. § 3 Nr. 63 Satz 4 EStG: Sie können noch nicht steuerlich ausgeschöpfte Einzahlungen in eine betriebliche Altersversorgung steuerfrei nachholen. Außerdem kommt auch eine einfache Entgeltumwandlung gem. § 3 Nr. 63 EStG in Betracht.


Eine weiterer Steuertipp ist die Vorauszahlungen von Beiträgen an die Krankenversicherung.

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Steuern sparen bei Abfindungen mit dem Investitionsabzugsbetrag

Sie können auch mit dem sog. Investitionsabzugsbetrag Steuern sparen. Das gilt auch, wenn Sie bisher noch keinen Betrieb haben. Der Investitionsabzugsbetrag wird nämlich für zukünftige betriebliche Anschaffungen gewährt. Ihre Abfindung können Sie ohne eigenen finanziellen Aufwand steuerfrei erhalten, wenn Sie z. B. die Anschaffung einer Photovoltaikanlage planen. Das sichert Ihnen staatlich garantierte Einnahmen und kann eine Rendite von bis zu 8% erzielen. Sie können aber auch die Anschaffung von anderen begünstigten Wirtschaftsgüter planen, wie z. B. eine Yacht kaufen. Die Yachtvercharterung kann Renditen von ca. 6 - 8% erbringen. Wenn Sie Interesse haben, dann berechne ich für Sie Ihre Steuerersparnis. Ich freue mich auf Ihre Anfrage: Bitte übersenden Sie mir Ihre voraussichtlichen Einkünfte, insbesondere die Höhe der Abfindung, sowie Ihre letzte Steuererklärung.

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Abfindung Fünftelregelung

Wie wird die Abfindung versteuert? Abfindungen sind leider nicht mehr nach § 3 Nr. 9 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 8.181 € steuerfreit. Der Freibetrag wurde sukzessive gekürzt und schließlich abgeschafft. Der volle Abfindungsbetrag ist daher steuerpflichtig. Abfindungen sind aber weiterhin nach § 34 EStG steuerbegünstigte außerordentliche Einkünfte und können unter den Voraussetzungen der §§ 24 Nr. 1a, 34 EStG ermäßigt besteuert werden (sog. Fünftelregelung). Was ist die Fünftelregelung? Die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung setzt unter anderem voraus, dass die Abfindung für entgehende Einnahmen zusammengeballt in einem Kalenderjahr zufließt. Bei niedrigen steuerpflichtigen Abfindungen und keine oder nur geringe andere steuerpflichtigen Einkünfte kann die Fünftelregelung zu einer Steuer von 0 Euro führen. Gerne zeige ich Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf, wie Sie die Steuer auf Ihre Abfindung vermeiden können, beispielsweise mittels steueroptimaler Verteilung der Abfindungen und Zusatzleistungen.



Mehr Infos zur Zusammenballung der Einkünfte finden Sie unter Abfindung + Zusammenballung ...

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Abfindung wegen Verringerung der Wochenarbeitszeit ist steuerlich begünstigt

Entschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt werden, sind steuerlich begünstigt, wenn sie zusammengeballt in einem Jahr gezahlt werden. Hierzu gehören z.B. Versicherungsleistungen aufgrund eines Verdienstausfalls oder auch Abfindungen des Arbeitgebers. Nach dem Gesetz wird in diesen Fällen der steuerliche Tarif ermäßigt, um die Progressionsbelastung abzumildern, die aufgrund der Einmalzahlung der Entschädigung entsteht (sog. Tarifbegünstigung).


Zu den steuerbegünstigten Entschädigungen gehört nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) auch die sog. Teilabfindung, d.h. eine Zahlung des Arbeitgebers, die dieser seinem Arbeitnehmer im Hinblick auf eine Änderung des Arbeitsvertrags gewährt.


Beispiel: A arbeitet als Arbeitnehmer wöchentlich 38,5 Stunden für Z. Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage fordert Z den A auf, einer Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit um die Hälfte, auf 19,25 Stunden, zuzustimmen. Im Gegenzug gewährt Z dem A eine Teilabfindung von 17.000 Euro.


Nach dem BFH-Urteil ist diese Teilabfindung steuerlich begünstigt, weil sie dem A wegen der ihm entgehenden Einnahmen gewährt wird. Nach dem Urteil kommt es also nicht darauf an, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird. Der BFH stellt damit seine bisherige Rechtsprechung klar, die den Eindruck entstehen ließ, dass das Arbeitsverhältnis vollständig beendet werden müsse.


Für die steuerliche Begünstigung müssen allerdings nach allgemeinen Grundsätzen noch zwei weitere Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Arbeitnehmer muss unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck gestanden haben, als er der Änderung seines Arbeitsvertrags zustimmte. Die Tarifbegünstigung wird also nicht gewährt, wenn die Reduzierung der Wochenarbeitszeit durch den Arbeitnehmer angeregt wird, weil er z.B. mehr Freizeit haben möchte.
  • Die (Teil-) Abfindung muss in einer Summe gezahlt werden, da es nur dann zu einer Zusammenballung von Einkünften und damit zu der Progressionsbelastung kommt, die durch die Tarifbegünstigung gemildert werden soll.

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Keine steuerbegünstige Abfindung

Zahlungen zur Abgeltung vertraglicher Ansprüche aus dem Dienstverhältnis (z. B. Ansprüche auf rückständigen Arbeitslohn, Urlaubsgeld oder Tantieme) sind keine steuerbegünstigten Abfindungen. Die Beteiligten haben es selbst in der Hand, durch entsprechende Vereinbarungen zu bestimmen, in welchem Umfang sie steuerbegünstigte Abfindungen an die Stelle von steuerpflichtigen Lohnansprüchen treten lassen. Ist es noch nicht zur Kündigung bzw. Auszahlung der Abfindung gekommen, berate ich Sie gerne und gebe Ihnen auch im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber entsprechende Gestaltungsempfehlungen zur Hand.

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Einkommensteuererklärung bei Abfindungszahlungen

Sie sind regelmäßig gem. § 46 (2) Nr. 5 EStG verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn Sie als Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten haben. Entlassungsabfindungen oder Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit werden unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigt versteuert. Eintragungsmöglichkeiten finden Sie in der Anlage N.

Hat Ihr Arbeitgeber die ermäßigte Besteuerung bereits bei der Erhebung Ihrer Lohnsteuer berücksichtigt, finden Sie die Beträge in Zeile 10 bis 14 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Andernfalls finden Sie Ihre Abfindung oder Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit in Zeile 19 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.


Einkommensteuererklärung 2019:

Vordruck Zeile
Anlage N 16 bis 20

Sollte der Arbeitgeber die Abfindung als normalen sonstiger Bezug ohne Tarifermäßigung besteuert haben, dann können Sie die Tarifermäßigung nachträglich im Lohnsteuerjahresausgleich bzw. durch eine Antragsveranlagung beantragen.


Tipp: Bei einer Abfindung kann sich eine Steuererklärung lohnen. In der Regel wurde zuviel Lohnsteuer einbehalten, welches das Finanzamt auf Antrag erstattet. Mit der kostenlosen Online-Steuererklärung können Sie berechnen, wie hoch Ihre Steuererstattung ist.


Das Finanzamt ermittelt in der Steuerveranlagung, wie hoch die Steuer mit Tarifermäßigung auf Ihre Abfindung ist. Dabei werden alle Einkünfte und Besteuerungsmerkmale berücksichtigt. Es kann also zu Steuererstattungen aber auch zu Steuernachzahlungen kommen, da der Arbeitgeber bei der Berechnung der Lohnsteuer nicht alle Faktoren berücksichtigen konnte. Zu viel oder zu wenig bezahlte Lohnsteuer wird somit im Wege der Veranlagung wieder ausgeglichen. Da die Steuererklärung immer für das abgelaufene Jahr abzugeben ist, haben Sie im Jahr der Abfindungszahlung Steuergestaltungsmöglichkeiten (s.o.).


Ihre persönliche Checkliste Steuererklärung.


-> Rechner für die Einkommensteuererklärung

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Kirchensteuer + Abfindung

Auf die Abfindung müssen Sie leider auch Kirchensteuer zahlen, denn die Abfindung erhöht die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer. Es ist daher i.d.R. von einer hohen Kirchensteuernachzahlung auszugehen.

Tipp: Um eine Kirchensteuernachzahlung auf die Abfindung zu vermeiden, treten einige aus der Kirche aus. Der Austritt aus der Kirche kann aber nachteilig sein! Auch wenn die Kirchensteuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahres besteht, wird je ein Zwölftel des Betrages erhoben, der sich bei ganzjähriger Kirchensteuerpflicht als Jahressteuerschuld ergeben würde (sog. Zwölftelungsregelung). Die Kirchensteuer kann also nur vermieden werden, wenn der Kirchenaustritt im Jahr vor der Abfindung vollzogen wird.

Vorsicht: In die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer ist auch eine vor dem Kirchenaustritt vereinbarte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, die jedoch erst nach dem Austritt im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird, einzubeziehen.

Tipp: Die Kirchensteuer kann bei Abfindungen (tarifbegünstigte Einkünfte) nach Prüfung der Sach- und Rechtslage von den Kirchensteuerämtern zumindest teilweise erlassen werden. Es sind entsprechende Erlassanträgen nach den Kriterien des § 227 AO (auch rückwirkend) zu stellen.

Beispiel: Bei einem Bruttojahresgehalt von 45.000 Euro und einer Abfindung in Höhe von 25.000 Euro (gemäß Fünftelregelung auf fünf Jahre zu je 5.000 Euro verteilt) fallen insgesamt 6.730 Euro Lohnsteuer und 605,70 Euro Kirchensteuer (9%) an. Die Kirchensteuer von 605,70 Euro kann auf Antrag um die Hälfte (= 302,85 Euro) reduziert werden.

Da die geleistete Kirchensteuer in voller Höhe steuerabzugsfähig ist, kommt es zu einer sehr hohen bis fast vollständigen Rückerstattung der Kirchensteuer auf die Abfindungszahlung.

Tipp: Ein Austritt aus der Kirche und ein Antrag auf Teilerlass von Kirchensteuer vertragen sich nicht. Denn der Teilerlass wird nur Kirchensteuermitgliedern gewährt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 21.5.2003, Az. 9 C 12.02).

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Arbeitslosengeld + Abfindung

Arbeitslosengeld + Abfindung
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Sozialversicherungspflicht von Abfindungen

Ist eine Abfindung sozialversicherungspflichtig? Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Abfindungen, welche als Entschädigung für zukünftige Verdienstmöglichkeiten gezahlt werden, sozialversicherungsrechtlich kein Arbeitsentgelt darstellen. Es entsteht also keine Beitragspflicht für Entlassungsentschädigungen in der gesetzlichen Sozialversicherung. Daher ist zwischen den beitragspflichtigen Bezügen, wie z.B. Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung usw. und der Abfindung zu unterscheiden.

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Checkliste zur Abfindungsberatung vor Abschluss des Aufhebungsvertrags

Sachverhaltsangaben:

Wann soll das Dienstverhältnis beendet werden?

Wie hoch wird voraussichtlich die Abfindung sein?

Wie hoch ist der Arbeitslohn bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses?

Gibt es weitere Einkünfte im Jahr des Zuflusses der Abfindung (auch vom Ehepartner)?

Wie hoch werden voraussichtlich die Lohnersatzleistungen sein?

Wie lange dauerte die Betriebszugehörigkeit?

Besteht eine betriebliche Altersversorgung?

Direktversicherung (Versorgungszusage vor dem 01.01.2005; § 40b Abs. 1 und 2 EStG in der bis 2004 geltenden Fassung)

Pensionsfonds oder Pensionskasse (Versorgungszusage nach dem 31.12.2004; neues Recht nach § 3 Nr. 63 EStG)

Wenn ja: In welcher Höhe wurden im Jahr der Beendigung des Dienstverhältnisses und in den vorangegangenen bis zu sechs Jahren Beiträge pauschal versteuert bzw. nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei behandelt?

Direktzusage des Arbeitgebers

Gestaltung und Berechnung:

Berechnung der Steuer, wenn die Abfindung im Jahr der Beendigung des Dienstverhältnisses gezahlt wird.

Berechnung der Steuer, wenn die Abfindung im Jahr nach der Beendigung des Dienstverhältnisses gezahlt wird.

Voraussetzung für Fünftelregelung gegeben (wenn Abfindung zu Zusammenballung der Einkünfte führt)?

Prüfung des evtl. steuerlichen Vorteils, wenn Ehepartner im Jahr der Abfindungszahlung unbezahlten Urlaub nimmt (Hinweis: Wegfall Nettogehalt, keine Renteneinzahlung, Krankenversicherung).

Prüfung des steuerlichen/wirtschaftlichen Vorteils, wenn im Jahr der Abfindungszahlung eine neue Beschäftigung aufgenommen wird (→ Berechnung durchführen).

Prüfung, ob Investitionen, z.B. Erhaltungsaufwendungen bei vermieteter Immobilie, vorgezogen werden sollten.

Prüfung, ob evtl. Einzahlung eines Abfindungsteilbetrags in die Direktversicherung vorteilhaft ist. (§ 40b Abs. 1 Satz 3 EStG – Vervielfältigungsregelung: Jahre der Betriebszugehörigkeit x 1.752 €, abzgl. Beiträge im Jahr der Beendigung des Dienstverhältnisses und den vorangegangenen sechs Jahren = Volumen für Pauschalbesteuerung)

Prüfung, ob evtl. steuerfreie Einzahlung eines Abfindungsteilbetrags in die Direktversicherung, den Pensionsfonds oder die Pensionskasse nach § 3 Nr. 63 EStG (neues Recht) vorteilhaft ist.

Prüfung, ob evtl. Entgeltumwandlung eines Teils der Abfindung im Rahmen der Direktzusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersversorgung vorteilhaft ist.

Hinweise an Mandanten, die er selbst prüfen bzw. beachten muss:

Wie kann die Netto-Abfindungssumme vorteilhaft angelegt werden?

Wie lange reicht die Netto-Abfindungssumme zur Bestreitung aller fälligen Zahlungen und des Lebensunterhalts?

Wie wirkt sich die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf die Rente aus? Muss evtl. noch alternativ für die Rente vorgesorgt werden?

Werden durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kosten gespart (z.B. Fahrtkosten)?


Rechtsgrundlagen zum Thema: Fünftel

EStG 
EStG § 4g Bildung eines Ausgleichspostens bei Entnahme nach § 4 Absatz 1 Satz 3

EStG § 5a Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr

EStG § 6 Bewertung

EStG § 13 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

EStG § 32b Progressionsvorbehalt

EStG § 34 Außerordentliche Einkünfte

EStG § 36a Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer

EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer

EStG § 44a Abstandnahme vom Steuerabzug

EStG § 44b Erstattung der Kapitalertragsteuer

EStR 
EStR R 4.2 Betriebsvermögen

EStR R 34.2 Steuerberechnung unter Berücksichtigung der Tarifermäßigung

EStDV 8
GewStG 
GewStG § 8 Hinzurechnungen

UStG 
UStG § 15a Berichtigung des Vorsteuerabzugs

UStAE 
UStAE 4.12.11. Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen

UStAE 15a.4. Berichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG

UStAE 4.12.11. Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen

UStAE 15a.4. Berichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG

GewStR 
GewStR R 19.2 Anpassung und erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen

UStR 
UStR 86. Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen

UStR 217. Berichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG

LStR 
R 41c.3 LStR Nachforderung von Lohnsteuer

EStH 32b
LStH 34 39b.6
GrStR 40

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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