Gegenseitige Risikolebensversicherungen von Gesellschaftern einer GbR – Kein Betriebsausgabenabzug der Beiträge

Anforderungen an die Begründung des FG-Urteils

BFH, Urteil VIII R 4/10 vom 23.04.2013

Leitsatz

  1. Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind nicht betrieblich veranlasst, wenn sich die Gesellschafter einer Rechtsanwaltssozietät im Gesellschaftsvertrag gegenseitig zum Abschluss einer Versicherung auf den Todesfall verpflichten, um sich gegen die wirtschaftlichen Folgen des Ausfalls eines Gesellschafters abzusichern.
  2. Ein Urteil ist ausreichend begründet und ein Verfahrensmangel nach § 119 Nr. 6 FGO nicht gegeben, wenn zu erkennen ist, welche Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren.