Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften (Stromsteuergesetz)

Das Stromsteuergesetz (StromStG) enthält diverse Steuerbegünstigungen, die in bestimmten Fällen eine komplette Befreiung von der Steuer vorsehen. Von besonderer ökologischer wie auch wirtschaftlicher Bedeutung sind hierbei die Steuerbefreiungen für Strom aus:

einem ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern gespeisten Netz („Grünstromnetz“) nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG und

Kleinanlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu zwei Megawatt nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG.

Diese Steuerbefreiungen sind staatliche Beihilfen im Sinne der Artikel 107 ff. des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Vorrangiges Ziel dieses Gesetzes ist es, diese Steuerbefreiungen umgehend beihilferechtskonform auszugestalten. Dabei sollen die Steuerbefreiungen einen klar definierten Anwendungsbereich erhalten und für die Zukunft rechtssicher und ohne großen bürokratischen Aufwand gewährt werden können.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/19_Legislaturperiode/Gesetz-zur-Neuregelung-von-Stromsteuerbefreihungen-und-weiterer-Vorschriften/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Quelle: BMF, Mitteilung vom 23.10.2018