Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten

Ab dem 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12,82 Euro brutto pro Stunde angehoben. Damit erhöht sich die unterste Lohngrenze um 41 Cent gegenüber dem Vorjahr (12,41 Euro). Diese Anpassung soll den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stärken und eine faire Entlohnung sichern. Gleichzeitig wird auch die Minijob-Grenze angehoben.


Details zur Mindestlohnanpassung

  • Neuer Mindestlohn:
    Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde.
  • Erhöhung im Vergleich:
    Der Mindestlohn steigt um 41 Cent gegenüber 2024.
  • Hintergrund:
    Die Anpassung basiert auf dem Vorschlag der unabhängigen Mindestlohnkommission, den die Bundesregierung per Verordnung umgesetzt hat.

Minijob-Grenze wird ebenfalls angepasst

Die Anhebung des Mindestlohns führt auch zu einer Erhöhung der Minijob-Grenze.

  • Neue Verdienstgrenze:
    Ab Januar 2025 können Minijobberinnen und Minijobber bis zu 556 Euro brutto pro Monat verdienen (bisher 538 Euro).
  • Warum die Erhöhung?
    Die Minijob-Grenze wird an die Mindestlohnerhöhungen gekoppelt, um sicherzustellen, dass eine Arbeitszeit von bis zu 10 Stunden pro Woche möglich bleibt.

Erwartungen der Bundesregierung

Die Bundesregierung erwartet keine negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Nach den bisherigen Erhöhungen des Mindestlohns konnten sich Unternehmen laut Mindestlohnkommission gut an die gestiegenen Lohnkosten anpassen.


Rolle der Mindestlohnkommission

  • Zusammensetzung:
    Die Kommission besteht aus einem unabhängigen Vorsitz sowie je drei Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Zusätzlich gehören zwei beratende Wissenschaftler ohne Stimmrecht dazu.
  • Aufgabe:
    Sie überprüft alle zwei Jahre die Auswirkungen des Mindestlohns auf Arbeitnehmer, Unternehmen und die Tarifentwicklung und gibt eine Empfehlung zur Anpassung ab.
  • Nächste Anpassung:
    Die Vorschläge für die nächste Mindestlohnanpassung werden im Juni 2025 vorgelegt.

Wen betrifft der Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, mit einigen Ausnahmen, z. B.:

  • Auszubildende
  • Selbstständige
  • Ehrenamtliche

Seit seiner Einführung im Jahr 2015 hat sich der Mindestlohn als wichtiges Instrument zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen etabliert.


Ihr Ansprechpartner für arbeitsrechtliche und steuerliche Fragen

Die Anpassung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze kann Auswirkungen auf Lohnabrechnungen und arbeitsrechtliche Vereinbarungen haben. Unser Team unterstützt Sie dabei, die neuen Regelungen korrekt umzusetzen und Ihre Lohnbuchhaltung optimal anzupassen.

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