GloBE-Informationsaustausch: Automatischer Austausch von Unternehmens-Steuerdaten geplant

Der GloBE-Informationsaustausch nimmt weiter Form an: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem Deutschland einer mehrseitigen Vereinbarung über den Austausch von Daten zur globalen Mindestbesteuerung zustimmen soll. Ziel ist es, Steuerverwaltungen international besser zu vernetzen und zugleich Mehrfachmeldungen für betroffene Unternehmensgruppen zu vermeiden. Der Gesetzentwurf ist noch nicht abgeschlossen und damit in Schwebe.

Worum geht es beim automatischen Austausch von GloBE-Informationen?

Bei GloBE-Informationen handelt es sich um Mindeststeuer-Berichte, die Unternehmensgruppen im Rahmen der globalen Mindestbesteuerung bei den zuständigen Finanzbehörden einreichen müssen. Der Bundestag berichtet, dass diese Informationen künftig zwischen den beteiligten Steuerverwaltungen automatisch ausgetauscht werden sollen.

GloBE steht für „Global Anti-Base Erosion“. Gemeint sind Regelungen, die sicherstellen sollen, dass große Unternehmensgruppen weltweit einer effektiven Mindestbesteuerung unterliegen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Betroffen sind vor allem multinationale und große inländische Unternehmensgruppen. Nach Angaben des Bundeszentralamts für Steuern zielt die globale Mindestbesteuerung auf Unternehmensgruppen mit einem Konzernumsatz von mindestens 750 Mio. Euro und eine effektive Mindestbesteuerung von 15 Prozent.

Für klassische kleine und mittlere Unternehmen ist das Thema daher meist nicht unmittelbar relevant. Mittelständische Unternehmen können aber betroffen sein, wenn sie Teil einer größeren Unternehmensgruppe sind oder in Konzernstrukturen eingebunden werden.

Warum soll der Mindeststeuer-Bericht zentral abgegeben werden können?

Der Gesetzentwurf soll ein verwaltungsärmeres Verfahren ermöglichen. Nach Darstellung der Bundesregierung muss der Mindeststeuer-Bericht nicht in jedem Staat abgegeben werden, in dem eine Geschäftseinheit der Unternehmensgruppe ansässig ist. Stattdessen soll eine zentrale Einreichung in einem Staat möglich sein.

Das ist praktisch bedeutsam: Ohne Austauschmechanismus müssten einzelne Gruppengesellschaften unter Umständen in mehreren Staaten ähnliche Berichtspflichten erfüllen. Der automatische Informationsaustausch soll genau diese Mehrfachmeldungen reduzieren.

Wann beginnt der automatische Datenaustausch?

Der automatische Informationsaustausch soll nicht sofort und nicht bedingungslos starten. Nach Angaben des Bundestags kann der Austausch beginnen, wenn alle beteiligten Staaten bestimmte Voraussetzungen zugesichert haben, insbesondere zum Datenschutz.

Damit bleibt der konkrete Startzeitpunkt in Schwebe. Unternehmen sollten den Gesetzgebungsprozess dennoch im Blick behalten, weil die praktische Umsetzung Auswirkungen auf Zuständigkeiten, Meldewege und interne Steuer-Compliance-Prozesse haben kann.

Was bedeutet das für die Steuer-Compliance im Konzern?

Für betroffene Unternehmensgruppen wird der Mindeststeuer-Bericht zu einem zentralen Baustein der internationalen Steuer-Compliance. Entscheidend ist nicht nur, dass der Bericht fristgerecht eingereicht wird. Wichtig ist auch, dass die Daten konsistent, prüfbar und international anschlussfähig sind.

Unternehmen sollten insbesondere prüfen:

  • Welche Gesellschaft innerhalb der Gruppe den Mindeststeuer-Bericht zentral einreichen soll.
  • In welchen Staaten Geschäftseinheiten ansässig sind.
  • Welche Daten für den Mindeststeuer-Bericht benötigt werden.
  • Ob interne Reporting-Prozesse die erforderlichen Informationen rechtzeitig liefern.
  • Ob Datenschutz-, Dokumentations- und Kontrollprozesse ausreichend vorbereitet sind.

Praxistipp: Mindeststeuer-Reporting frühzeitig strukturieren

Auch wenn der Gesetzentwurf noch in Schwebe ist, sollten betroffene Unternehmensgruppen das Thema nicht aufschieben. Der automatische Austausch erhöht die Transparenz gegenüber ausländischen Finanzverwaltungen. Fehler, Unstimmigkeiten oder verspätete Meldungen können dadurch schneller sichtbar werden.

Unser Praxistipp: Richten Sie frühzeitig einen klaren Prozess für das Mindeststeuer-Reporting ein. Dazu gehören eindeutige Verantwortlichkeiten, ein belastbares Datenmodell und eine Abstimmung zwischen Steuerabteilung, Rechnungswesen, IT und externen Beratern.

Fazit: Mehr Transparenz, weniger Mehrfachmeldungen

Der geplante automatische Austausch von GloBE-Informationen soll zwei Ziele miteinander verbinden: Finanzverwaltungen sollen die für die Mindestbesteuerung relevanten Informationen erhalten, während Unternehmensgruppen von mehrfachen Abgabepflichten entlastet werden.

Für betroffene Konzerne bedeutet das: Die Mindeststeuer wird nicht nur ein steuerliches, sondern auch ein organisatorisches und datenbezogenes Compliance-Thema. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, die neuen Anforderungen einzuordnen und Ihre Reporting-Strukturen rechtzeitig vorzubereiten.


Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.