Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 10.09.2024
Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro zu erhöhen (20/12783). Zudem ist geplant, den steuerlichen Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro anzuheben.
Die Bundesregierung begründet diese Schritte mit den gestiegenen Leistungen im Sozialrecht, die über die Prognosen des Existenzminimumberichts von 2022 hinausgehen. „Diese Anpassung ist notwendig, um das steuerfreie Existenzminimum den aktuellen sozialrechtlichen Bedingungen anzupassen,“ heißt es aus dem Ministerium. Durch die Aktualisierung der Datenbasis und die höhere Fortschreibung der sozialrechtlichen Regelbedarfe ergebe sich ein entsprechender Anpassungsbedarf bei den steuerlichen Freibeträgen.
Für das Jahr 2025 prognostiziert die Bundesregierung durch die Erhöhung der steuerfreien Einkommen Steuermindereinnahmen von insgesamt 3,3 Milliarden Euro. Hiervon würden 491 Millionen Euro auf die Kommunen, sowie jeweils etwa 1,4 Milliarden Euro auf die Länder und den Bund entfallen. Eine Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf wird erwartet.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 582/2024