Grundsteuer: Hebesatzempfehlungen für Hessens Kommunen berechnet

FinMin Hessen, Pressemitteilung vom 06.06.2024

Ab 2025 gilt in Deutschland die neue Grundsteuerreform. Eines der Hauptziele dieser Reform ist die Aufkommensneutralität für die Kommunen, also sicherzustellen, dass die Kommunen unter dem neuen Recht ungefähr genauso viel Grundsteuer einnehmen wie unter dem alten Recht. Das Land Hessen hat nun Empfehlungen zu den Hebesätzen vorgestellt, die dieses Ziel unterstützen sollen.

Hebesatzempfehlungen und Aufkommensneutralität:

Das Land Hessen hat für die Kommunen Empfehlungen zu den Hebesätzen der Grundsteuer B berechnet. Diese Empfehlungen sind darauf ausgelegt, dass die Kommunen 2025 genauso viel Grundsteuer einnehmen wie 2024. Dabei gilt:

  • 344 Kommunen könnten ihren Hebesatz für die Grundsteuer B senken.
  • 72 Kommunen müssten ihren Hebesatz erhöhen.
  • 5 Kommunen könnten ihren bisherigen Hebesatz beibehalten, um Aufkommensneutralität sicherzustellen.

Zitate von Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Kommunen sollen nach dem neuen Recht der Grundsteuer in etwa so viel Grundsteuer einnehmen wie nach dem alten Recht. Das hat so der Bundesgesetzgeber bereits 2019 angekündigt und auch Hessen folgt dieser Prämisse. Aufkommensneutralität für die Kommunen ist hierfür das Schlagwort. Mit den mathematisch berechneten Hebesatzempfehlungen kann dieses Ziel erreicht werden.“

„Das Land kann helfen und empfehlen, die Kommunen müssen nun entscheiden. Weil allein sie die Hebesätze für die ihnen komplett zustehende Grundsteuer festlegen dürfen, können die Berechnungen des Landes lediglich Empfehlungen sein. Sie stehen aber nun allen transparent zur Verfügung und können Kommunen wie Bürgerinnen und Bürgern Orientierung geben. Die Kommunen sind nicht an die Hebesatzempfehlungen gebunden und sie können von ihnen abweichen, insbesondere, um ihrer Verpflichtung zum Haushaltsausgleich nachzukommen.“

„Hessen steht beim Mammutprojekt der Grundsteuerreform gut da. Ein vergleichsweise einfaches Grundsteuermodell, die konsequente Umsetzung der Verpflichtung zur digitalen Abgabe der Daten und der Einsatz moderner Technik sind dafür maßgeblich. 40 Prozent der Steuererklärungen konnten automatisiert bearbeitet werden. Auch der Einsatz künstlicher Intelligenz hat unseren Beschäftigten geholfen, mit der kaum vorstellbaren Masse von fast drei Millionen Einzelfällen gut und zügig klarzukommen. Hessen ist beim Einsatz von KI ganz weit vorne und die Hessische Steuerverwaltung eine der modernsten Verwaltungen Deutschlands.“

Weitere Informationen:

Die Berechnungen und Empfehlungen des Landes Hessen stehen nun allen Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern transparent zur Verfügung. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Empfehlungen nicht bindend sind. Die Kommunen haben die Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, insbesondere um ihrer Verpflichtung zum Haushaltsausgleich nachzukommen.

Mit diesen Hebesatzempfehlungen und der digitalen Unterstützung der Steuererklärungen zeigt Hessen, dass es gut gerüstet ist für die Herausforderungen der Grundsteuerreform und dabei moderne Technologien wie künstliche Intelligenz effektiv einsetzt.

Quelle: Hessisches Ministerium der Finanzen