Ertragswertverfahren vs. Sachwertverfahren
Die Bewertung eines Grundstücks erfolgt je nach Nutzung entweder im Ertragswertverfahren oder im Sachwertverfahren:
- Wohngrundstücke: Bewertung im Ertragswertverfahren, basierend auf einem pauschalierten Mietertrag.
- Nichtwohngrundstücke: Bewertung im Sachwertverfahren, basierend auf den Normalherstellungskosten des Gebäudes.
Kategorien von Wohngrundstücken
Wohngrundstücke dienen primär Wohnzwecken und werden in folgende Kategorien unterteilt:
- Einfamilienhaus: Eine Wohnung mit mindestens 50 % Wohnflächenanteil.
- Zweifamilienhaus: Zwei Wohnungen mit jeweils mindestens 50 % Wohnflächenanteil.
- Mietwohngrundstücke: Mindestens drei Wohnungen mit mehr als 80 % Wohnflächenanteil (kein Wohnungseigentum).
- Wohnungseigentum: Sondereigentum an einer Wohnung gemäß Wohnungseigentumsgesetz.
Liegenschaftszinssatz
Ein durchschnittlicher Zinssatz, mit dem der Wert eines Grundstücks verzinst wird:
- Einfamilien- & Zweifamilienhäuser: 2,5 % (bei hohen Bodenrichtwerten reduziert).
- Wohnungseigentum: 3,0 % (Reduktion bei hohen Bodenrichtwerten).
- Mietwohngrundstücke:
- Bis zu 6 Wohnungen: 4,0 %
- Mehr als 6 Wohnungen: 4,5 %
Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer
- Wohngebäude: Standardnutzungsdauer von 80 Jahren.
- Restnutzungsdauer zum 01.01.2022: Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Alters des Gebäudes.
- Beispiel: Baujahr 2000 → Restnutzungsdauer 58 Jahre.
- Mindestrestnutzungsdauer: 24 Jahre (30 % der Gesamtnutzungsdauer), außer es besteht eine Abbruchverpflichtung.
Nettokaltmiete & Mietniveaustufen
- Die Nettokaltmiete wird auf Basis des Mikrozensus bestimmt.
- Die Mietniveaustufen beeinflussen die Bewertung durch Zu- oder Abschläge:
- Mietniveaustufe 1: -20 %
- Mietniveaustufe 2: -10 %
- Mietniveaustufe 3: ±0 %
- Mietniveaustufe 4: +10 %
- Mietniveaustufe 5: +20 %
- Mietniveaustufe 6: +30 %
- Mietniveaustufe 7: +40 %
Rohertrag & Reinertrag
- Rohertrag: Produkt aus Wohnfläche und Nettokaltmiete (inkl. Zu-/Abschläge).
- Reinertrag: Rohertrag abzüglich der Bewirtschaftungskosten.
- Kapitalisierter Reinertrag: Berechnung mit einem Vervielfältiger (abhängig von Liegenschaftszinssatz & Restnutzungsdauer).
Bodenwert & Umrechnungskoeffizienten
- Bodenwert: Fläche x Bodenrichtwert.
- Abweichende Grundstücksgrößen werden mit Umrechnungskoeffizienten (Anlage 36 BewG) bewertet:
- < 250 m²: 1,24
- 250-499 m²: 1,19
- 500 m²: 1,00
- 550-1.949 m²: 0,98
- ≥ 2.000 m²: 0,64
Abgezinster Bodenwert
- Bodenwert wird mit einem Abzinsungsfaktor (Anlage 41 BewG) reduziert.
- Je länger die Restnutzungsdauer, desto niedriger der abgezinste Bodenwert.
Grundsteuerwert & Steuermesszahl
- Grundsteuerwert: Kapitalisierter Reinertrag + abgezinster Bodenwert (mindestens 75 % des Bodenwertes vor Abzinsung).
- Steuermesszahl (Promille-Werte):
- Land- & Forstwirtschaft: 0,55
- Unbebaute Grundstücke: 0,34
- Wohngrundstücke: 0,31
- Nichtwohngrundstücke: 0,34
Dieser Beitrag dient als Orientierungshilfe zur Bewertung von Wohngrundstücken nach dem Ertragswertverfahren. Für detaillierte Informationen sind die offiziellen Anlagen des Bewertungsgesetzes heranzuziehen.