Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG

Hessisches Finanzgericht entscheidet zu Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG

Ein Steuerstundungsmodell im Sinne des § 15 b Abs. 1 EStG liegt vor, wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Das Halten einer Schuldverschreibung über die Beteiligung an einer verwaltenden Personengesellschaft kann ein Steuerstundungsmodell im Sinne des § 15 b EStG darstellen. § 15b EStG ist nicht verfassungswidrig.

Revision wurde eingelegt (Az. des BFH: VIII R 7/13).

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