Steuersparmodelle


Willkommen auf meiner Seite Steuersparmodelle,

Steuersparmodelleauf meiner Seite Steuersparmodelle und vielen Dank für Ihr Interesse. Mein Name ist Michael Schröder und ich bin seit über 10 Jahren selbstständiger Steuerberater in Berlin. Steuerberatung sollte eine Investition sein. Die ersparten Steuern sollten auf Dauer höher als die Gebühren sein. Mein Motto lautet daher: Mehrwert statt Steuer.

 

Steuersparmodelle für Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer

Steuersparmodelle bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Steuersparmodelle steuerbegünstigte Kapitalanlagen

 

Steuersparmodelle für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer

Die klassischen Steuersparmodelle (auch Steuerstundungsmodelle genannt) wurden zwar am 22.11.2005 durch den neuen § 15b EStG abgeschafft. Aber es gibt immer noch legale Steuersparmodelle. Steuersparmodelle sind insbesondere für außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG (insbesondere bei Abfindungen) interessant.

 

Folgende Steuersparmodelle gibt es noch:

 

Hier erhalten Sie meine Beratung zu Steuersparmodellen...

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Steuersparmodelle bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Durch eine optimierte Übertragung des Vermögens kann man a href= "http://www.steuerschroeder.de/erbschaftsteuer.htm">Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer reduzieren oder sogar ganz vermeiden. Die bestehenden Vorteile bei Vermögensübertragungen sollten schnell genutzt werden, da weitere Änderungen des Erbschaftsteuergesetzes drohen.

Hier erhalten Sie meine Beratung zur Erbschaftsteuer...

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Steuersparmodelle steuerbegünstigte Kapitalanlagenn

Bei den Kapitalanlagen darf man die Steuer nicht außer Betracht lassen. Es kommt bei einer Kapitalanlage nicht auf die Brutto-, sondern auf die Nachsteuer-Rendite an. Die neue Abgeltungssteuer trifft den Privatanleger mit zum Teil einschneidenden steuerlichen Mehrbelastungen:/p>

  • EEinführung einer Abgeltungssteuer von 25%

  • Das Halbeinkünfteverfahren wird abgeschafft

  • Werbungskosten sind nicht mehr absetzbar: Bei Privatanlegern mit fremdfinanzierten Anlageprodukten laufen die gezahlten Zinsen ab 2009 steuerlich ins Leere

  • Abschaffung der Spekulationsfrist

  • Beschränkung des Abzugs von Verlusten aus Aktienverkäufen auf Spekulationsgewinne aus Aktienverkäufen.

Alle Zinsen, Dividenden, Investmenterträge usw. und auch alle Gewinne aus der Veräußerung von nach 2008 angeschafften Wertpapieren, sind demnach mit einem Steuersatz von 25 Prozent zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer zu versteuern./p>

HHier können Sie sich informieren über:

Seit vielen Jahren bieten wir Unabhängigkeit und Objektivität bei der Auswahl von steuerbegünstigten Kapitalanlagen. Diese ermöglichen Ihnen die Nutzung Steuergesetze und eine sinnvolle Streuung Ihrer Vermögensanlagen. Durch die Vielzahl der Angebote ist eine gründliche und neutrale Prüfung besonders wichtig. Da wir unabhängig von Initiatoren sind, können wir die Angebote objektiv prüfen, vergleichen und beurteilen.

Wir können Lösungsmöglichkeiten zur steueroptimalen Umstrukturierung Ihres Depots aufzuzeigen. Hierbei geht es um zukunftsweisende Vermögensstrategien mit der Möglichkeit des Erhalts einer dauerhaften Steuerfreiheit für alle Erträge, selbst im Erbschaft- oder Schenkungsfall.

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Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
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Lageplan, Anfahrts-/ Wegbeschreibung)
Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
E-Mail:
Steuerberater-Berlin@SteuerSchroeder.de

 


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